16.08.2023 - 6.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 16.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Eine Übersicht der gestellten Anträge ist als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Neuhaus kritisiert, dass der Zuschussantrag für die Jugendfeuerwehr nicht durch die Feuerwehr selbst erfolgt, sondern anscheinend durch eine Privatperson gestellt wurde.
Herr Dahme weist darauf hin, dass dies ein grundsätzliches Problem sei, da der Stadt Hagen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Weiterhin hätten ja auch Schulen die Möglichkeit, Zuschussanträge zu stellen.
Der Antrag wird von Herrn Kuhenne unterstützt und er merkt an, dass die Antragstellerin darauf hingewiesen werden sollte, dass künftig die Anträge nur durch die Leitung der Institution gestellt werden sollen.
Im Zusammenhang mit dem Antrag für die Publikation des Hagener Geschichtsvereins weißt Herr Pfeiffer auf die gute Arbeit seitens dieses Vereins hin und befürwortet den Zuschussantrag.
Herr Dahme stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2023 insgesamt 2.300,00 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an die Hagener Jugendfeuerwehr zur Neuanschaffung von Jugendfeuerwehrhelmen | 2.000,00 € | |
Zuschuss für die Publikation „Schicksale unterm Hakenkreuz“ | 300,00 € |
Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2023 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
