17.05.2023 - 8.10 Endgültige Einziehung eines Teils der Franzstra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 17.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die
endgültige Einziehung eines Teils der Franzstraße (Stellplätze für die Goldbergschule).
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Teil aus Flurstück 524 mit einer Größe von ca. 90 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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