11.01.2023 - 5.2 Beabsichtigte Einziehung eines Teils der Franzs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 11.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Opitz fragt an, ob es für Anwohner möglich ist, nach 16 Uhr an der Franzstraße zu parken. Weiterhin sei es fraglich, ob die Stellplätze an die Lehrer vermietet werden. Herr Bleicker teilt mit, dass das nicht möglich sei, da die Fläche von der Stadt Hagen wahrscheinlich entwidmet wurde und nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dem entgegnet Herr Kuhenne, dass es auch an der Berufsschule Cuno möglich sei. Herr Dahme spricht sich dafür aus, die Umsetzung abzuwarten.
Herr Dahme stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die
beabsichtigte Einziehung eines Teils der Franzstraße (Stellplätze für die Goldbergschule).
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Teil aus Flurstück 524 mit einer Größe von ca. 90 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,8 kB
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