28.02.2023 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Di., 28.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Herr Gerbersmann eröffnet die Sitzung und entschuldigt den erkrankten Oberbürgermeister Erik O. Schulz.
Herr M. Böhm informiert die Anwesenden darüber, dass die Stadt Hagen am 21.12.2022 mit dem Netzbetreiber Telekom eine großflächige Kooperationsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Hagen für die Jahre 2022 bis 2026 abgeschlossen hat.
Im Zuge dieses Ausbaus erhalten bis voraussichtlich 2026 rund 63.000 Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an rund 16.000 Adressen in den Ausbaugebieten die Möglichkeit einen Anschluss kostenlos bei der Telekom zu beauftragen.
Die Ausbaugebiete und die Bauphasen schlüsseln sich wie folgt auf:
a) Hagen-Mitte: 2022/2023 (bauseitig nahezu abgeschlossen)
b) Mitte-Nord (Altenhagen und Hochschulviertel): 2022/2023
c) Eilpe (Ost): 2022/2023
d) Mitte-Süd (Wehringhausen, Eilpe-West und Emst): 2023
e) Mitte-Ost (Eppenhausen): 2024
f) Hagen-Nord 1 (Vorhalle und Eckesey): 2025
g) Hagen-Nord 2 (Boelerheide): 2025
h) Hagen-Nord 3 (Boele): 2026
Für die Hagener Innenstadt, Eilpe, Altenhagen und Hochschulviertel sind die Glasfaser-Anschlüsse bereits buchbar.
Die Kooperationsvereinbarung mit der Telekom erfordert aber auch eine Unterstützung seitens der Stadt Hagen.
Hierzu folgende Punkte:
- Unterstützung bei der Vermarktung, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und wettbewerbsneutral
- Die Stadt Hagen unterstützt bei der Kommunikation und Kooperation aller im Bauprozess beteiligten Behörden, Fachabteilungen und Dienstleister. Hierzu ist zum Projektstart ist ein Kick-Off-Meeting angedacht.
- Im Rahmen der Möglichkeiten erhält die Telekom eine vorrübergehende, auf die Dauer der Bautätigkeit beschränkte Bereitstellung von Flächen zur Lagerung von Baumaterial
- Die Stadt Hagen wird (soweit rechtlich zulässig und technisch vertretbar) im Rahmen des Netzausbaues keine gesonderten verfahrens- und bautechnischen Auflagen und Kosten, die über das sonst übliche Ausführungsmaß hinausgehen und zu einer wesentlichen Erhöhung der Ausbaukosten führen, erheben.
- Durch eine Mitnutzung von bestehenden kommunalen Infrastrukturen kann ggfls. die benötigte Tiefbaustrecke reduziert werden. Hierzu werden der Telekom Informationen zur Verfügung gestellt.
Zum Ende der Mitteilung gibt Herr M. Böhm noch einen Ausblick darüber, dass sich weitere Kooperationsvereinbarungen zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in anderen Ortslagen derzeit in Vorbereitung/Abstimmung mit mehreren Telekommunikationsunternehmen befinden.
