30.11.2023 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass der Bericht zur Haushaltslage im dritten Quartal umfangreicher ist, da er auch den Bericht an die Bezirksregierung bergefügt ist. Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist ersichtlich, dass wir insbesondere durch die Steigerung im Bereich Personalkosten deutlich unter dem vorgesehenen Plan im HSK liegen.

Da zum Jahresende mit einem Haushaltsausgleich oder sogar mit einer Verbesserung gegenüber Plan zu rechnen ist, geht er nicht davon aus, dass dies zu Problemen führen wird. Die Gewerbesteuerentwicklung setzt sich weiter positiv fort.

Die vom Finanzamt durchgeführte Aufforderung an Unternehmen, die Steuererklärungen der vergangenen Jahre einzureichen, macht sich deutlich bemerkbar. Innerhalb eines Monats konnte ein Gewerbesteuerzugang von über 20 Millionen Euro aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 verzeichnet werden.

Die Liquiditätskredite belaufen sich zum Stichtag auf 868 Millionen Euro mit dem größten Anteil bei den Personalkosten. Im Marktumfeld Zinsen ist eine Entspannung zu beobachten. Durch die sinkende Inflation in den USA und Europa besteht die Hoffnung, dass die Leitzinsen nicht weiter angehoben werden und es erste Anzeichen für Zinssenkungen gibt.  Bei den kurzfristigen Zinssätzen sind noch Steigerungen in den letzten drei Monaten zu sehen, wohingegen bei Zehnjährigen Verzinsungen bereits Rückgänge zu beobachten sind. In der Haushaltsplanung bestehen Probleme mit dem SPA Projekt, wodurch Buchungen noch nicht wie geplant vorgenommen werden können. Der Haushaltsplan soll dennoch zum 14.12.2023 vorgelegt werden

Ohne die Anwendung des Kommunalen Finanzmanagement und des COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF CUIG) würde es nach Plan und laut Prognose deutliche Defizite geben. Durch Verschiebungen haben sich der ursprünglich im Plan befindliche coronabedgingte Anteil der Bilanzierungshilfe von 19 Millionen Euro auf 5,4 Millionen Euro reduziert. Dazu kommt die Bilanzierungshilfe um Mehrbelastungen als Folge des Ukrainekrieges von rund 19 Millionen Euro, womit wir insgesamt über Bilanzierungshilfen von rund 24 Millionen Euro verfügen.

Ein weiterer Ergebniseinfluss von 6,3 Millionen Euro ergibt sich aus Hochwasserschäden, bei denen Förderungen noch nicht mit einberechnet werden. Nur mit der Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe des NKF CUIG ist ein negatives Ergebnis vermeidbar. Dargestellt werden die Veränderungen vor- und nach der Minderbelastung durch das NKF CUIG und die Anwendung der Bilanzierungshilfe, sowie die Hochwasserkosten. Auf der positiven Seite hervorzuheben sind die Gewerbesteuern mit einer Verbesserung von 41 Millionen Euro, Schlüsselzuweisungen vom Land haben sich um 15,5 Millionen Euro verbessert und dazu weitere Zuweisungen vom Land von 5 Millionen Euro.

Auf der negativen Seite verschlechtern sich die Personalkosten um 6 Millionen Euro, aufgrund der Einmalzahlungen aus dem Tarifabschluss. In der deutlichen Verschlechterung im Bereich Gebäudeunterhaltung von 7,6 Millionen Euro sind bereits Rückstellungsbildungen enthalten. Diese werden vorsorglich vorgenommen, um die erkannten Mängel in den kommenden Jahren ergebnisneutral abwickeln zu können. In der Tagesbetreuung von Kindern ist es zu einer Mehrbelastung gekommen, da die eingeplanten Konnexmittel für Folgejahre verwendet werden, beim Minus von 5 Millionen Euro für die LWL-Umlage berücksichtigt Herr Gerbersmann den Bescheid für das laufende Jahr und Rückstellungen aufgrund der überdurchschnittlichen Gewerbesteuerentwicklung.

 

Herr Rudel erfragt neben den Außenständen, den Status der Beitreibungen und möchte wissen, wo es Möglichkeiten der Verbesserung gibt, oder ob es bereits Hinweise auf unwiederbringlich abzuschreibende Forderungen gibt.

 

Wenn man die Außenstände mit den Vorjahren vergleicht, dann fallen die hohen Summen bei den Gewerbesteuern auf. Herr Gerbersmann hält dies für eine Momentaufnahme und sieht die Ursache in der vom Finanzamt bereits erwähnten  Aufforderung an die Hagener Unternehmen. Er geht davon aus, dass der größte Teil davon in den nächsten Wochen beglichen und somit nicht mehr bei den Außenständen auftauchen wird. Der Unterschied zu den letzten Jahren wird sich dadurch wesentlich verringern. In der Regel werden Stundungen und Niederschlagungen in regelmäßigen Abständen erneut geprüft, eine unbefristete Niederschlagung erfolgt nur, wenn sich durch das Alter eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit ergibt. Ein kontinuierlich steigender Anstieg von Außenständen ist dennoch zu verzeichnen, da immer mehr Unternehmen in Schieflage geraten und die Außenstände über Jahre immer wieder geprüft und nicht leichtfertig niedergeschlagen werden. Dies erzeugt einen kumulativen Effekt bei den Außenständen.

 

Herr Schmidt bittet darum, die Angaben auf Seite 15 bzgl. der LWL-Umlage in Zusammenhang mit der Gewerbesteuerentwicklung genauer zu erläutern.

 

Herr Gerbersmann erläutert den Zusammenhang zwischen den steigenden Steuereinnahmen und den daraus folgend steigenden Schlüsselzuweisungen und LWL-Umlagen. Um im Folgejahr eine Schieflage zu vermeiden, falls Gewerbesteuereinnahmen wieder rückläufig sind, man aber durch die aktuellen Einnahmen höher eingestuft wurde, ist es nach Gemeindeordnung möglich, aus den aktuellen Steuereinnahmen Rückstellungen bei der LWL-Umlage für das kommende Jahr zu bilden.

 

Herr König erkundigt sich nach der Pauschale zur Übernahme von Flüchtlingskosten durch das Land und ob diese eins zu eins an die Kommunen weitergegeben und wie sich diese Pauschale auf den Haushalt auswirken wird. Ferner erkundigt er sich nach dem aktuellen Stand der Bundeshilfe zum Thema Altschulden.

 

Herr Gerbersmann berichtet von den Plänen des Arbeitskreis der Kämmerer, von der geplanten Teilnahme an der NRW Kommunalkonferenz im Frühjahr und einer geplanten Reise nach Berlin, eine optimistische Prognose gibt er jedoch dazu nicht. Auch durch eine Hilfe des Landes sieht er keine Entlastung, sondern rechnet höchstens mit der Vermeidung von weiteren Zinserhöhungen. Auf die Bundeshilfen kann nicht verzichtet werden. Über die Flüchtligspauschalen gibt es in der Praxis noch großen Klärungsbedarf, da keine Zweifel bestehen, dass die Gelder eins zu eins gezahlt werden, aber möglicherweise nur für neu ankommende Flüchtlinge gezahlt werden.

 

Herr Gronwald möchte wissen, ob die 7.500 Euro für die ankommenden Flüchtlinge ausreichen werden, oder ob mit Mehrkosten zu rechnen sei. 

 

Bei einer fortwährenden Zahlung von 7.500 Euro pro Jahr und pro Kopf ist der Betrag laut Herrn Gerbersmann für direkte Kosten ausreichend, wird aber nicht ausreichen, wenn indirekte Kosten hinzukommen, wie zum Beispiel Kita, Sprachkurse oder Ähnliches.

 

Herr Thieser stellt die Frage, wie auf Seite 40 des Haushaltberichtes beim fiskalischen Grün eine Abweichung von fast 700.000 Euro zustande kommen kann.

 

Herr Gerbersmann sagt eine schriftliche Beantwortung zu

 

[Anmerkung der Schriftführung: der Fachbereich 20 (Finanzen und Controlling) hat folgende Antwort zu Protokoll gegeben:

Die in dem Controllingbericht gemachte Aussage bzgl. der dargestellten Abweichung (Auftrag 1551043 fiskalisches Grün), bezieht sich auf einen abweichenden Planungsstand zwischen dem Haushaltsplan 2022/2023 (Stand März 2022) und dem Stand des Wirtschaftsplans 2023 (Stand März 2023). Mit der Vorlage 0199/2023 hat der Rat der Stadt Hagen am 23.03.2023 die geänderte Zuschusszahlung in der Sparte beschlossen, die so in der Prognose berücksichtigt wurde. Da der Planansatz auf dem Stand der Haushaltsplanung verbleibt, ergibt sich hier die Differenz.]

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage