19.10.2023 - 2.1 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gerbersmann geht davon aus, dass die Planungen für das kommende Haushaltsjahr gehalten werden. Entsprechende Controllingberichte für das Jahr 2023 werden bereits erarbeitet, um sie der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Das COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (CUIG) kann in diesem Jahr letztmalig angewendet werden, wodurch die Mehrkosten durch den Ukraine-Krieg ergebnisneutral dargestellt werden.

Im Vorjahr lag der Schuldenstand bei 885 Millionen Euro, zum gleichen Zeitpunkt beträgt der Schuldenstand im laufenden Jahr 880 Millionen Euro. Durch diese im Vergleich zu Vorjahren deutlich geringere Verbesserung von 5 Millionen Euro ist bereits in diesem Jahr auch ohne Einbeziehung des CUIG mit einem defizitären Ergebnis zu rechnen. Bei einem ausgeglichenem Jahresergebnis müsste man in der Liquidität - unter Berücksichtigung der nicht-liquiditätswirksamen, aber ergebnisbelastenden Faktoren, wie Abschreibungen und Rückstellungen - normalerweise immer zu einem deutlichen Liquiditätsüberhang kommen. Dies ist nicht mehr zu erreichen.

Die Gewerbesteuerentwicklung ist nach wie vor positiv, es bleibt dennoch bei der Einschätzung, dass es sich um Nachzahlungen aus den Corona-Jahren handelt. So beläuft sich die Gewerbesteuerentwicklung auf etwa 145 Millionen Euro. 

Das Marktumfeld Zinsen liegt im Bereich der langfristigen Zinsen bei etwa 4,2 %. Daher ist es umso dringender, dass sich Land und Bund auf eine Altschulden-regelung verständigen können.

 

Bezüglich der Haushaltsplanberatungen stellt Herr Rudel die Frage, ob und welche Maßnahmen auch seitens der Fachämter eingeleitet wurden, um Kosten zu sparen, oder im Vorfeld zu vermeiden.

 

Es wurden verwaltungsintern entsprechende Arbeitsaufträge an die Fachbereichsleitungen erteilt. Inhalt und Ziel ist dabei die Einsparung von Personal- und Sachkosten. Diese Vorgaben müssen laut Herrn Gerbersmann mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden, sodass innerhalb der nächsten Wochen entschieden werden kann, wie man diese in das Haushaltssicherungskonzepzt übernehmen kann. Dies wird den Vorgaben entsprechend kontrolliert und gegebenenfalls nachgesteuert. Ziel ist es, dies bis Dezember zu erreichen. Bis Ende Oktober soll es seitens der Landesregierung neue Regeln zum Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) geben, welche hoffentlich zur Entlastung führen.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob die Einbringung in der Dezembersitzung stattfinden wird.

 

Herr Gerbersmann erwidert, dass dies nach wie vor der Plan der Verwaltung ist, verweist aber noch einmal auf die genannten Faktoren.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3908&TOLFDNR=336548&selfaction=print