07.09.2023 - 3.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 07.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0700/2023 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann teilt zunächst die Prognose des Ergebnishaushaltes 2023 (Stand 2. Quartal) mit. In der Summe wurde eine leichte Verbesserung konstatiert. In diesem Jahr kann neben einer guten Einnahmeentwicklung auch immer noch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein Westfalen (CUIG) genutzt werden, um die Belastungen insbesondere durch den Ukrainekrieg haushaltsneutral, bzw. ergebnisneutral darstellen zu können. Ohne dieses Mittel wäre das aktuelle Jahr nicht mehr ausgeglichen zu gestalten. Beim Blick auf den Schuldenstand wird festgestellt, dass anders als in früheren Berichten, die Absenkung bei den Liquiditätskrediten zum Vorjahr nicht mehr so hoch ist, wie in der Vergangenheit. Absenkungen von 30 - 40 Millionen Euro sind hier nicht mehr möglich, aktuell liegt die Absenkung bei 13 Millionen Euro und kommt so auf einen Stand von 890 Millionen Euro Liquiditätskredite. Dies zeigt, dass ohne CUIG kein ausgeglichener Haushalt darstellbar ist.
Die Gewerbesteuerentwicklung ist nach wie vor gut mit 132 Millionen Euro. Im Gegensatz zu vielen Kommunen bewegt sich Hagen noch auf Vorjahresniveau. Dies resultiert aus den Ergebnissen der Vorjahre. Es handelt sich um Nachzahlungen aus der Coronazeit.
Im Marktumfeld Zinsen kann beobachtet werden, dass sich besonders bei den kürzeren Laufzeiten eine signifikante Verteuerung ergeben hat, wenn man den Zeitraum zwischen April und August betrachtet. Kommende Zinsänderungen liegen dann im Bereich von langfristigen Krediten bei 2 % und bei kurzfristigen Krediten eine Steigerung von 3 % - 4 %. Noch profitiert die Stadt Hagen von den niedrigen Zinsen der letzten Jahre.
Für den kommenden Haushalt wurden frühzeitig Anmeldungen durch die Fachbereiche vorgenommen und man ist mit einem erheblichen Defizit im zweistelligen Millionenbereich in die Haushaltsgespräche gestartet.
Die wesentlichen Ursachen liegen in einer Steigerung beim Personalaufwand. Zum einen durch Stellenausweitungen, zum anderen durch den letzten Tarifabschluss ergibt sich hier eine Größenordnung um die 30 Millionen Euro. Dazu kommen Sachkostensteigerungen durch Inflation, Energiekosten und Aufwandsausweitungen in einer Größenordnung von 22 Millionen Euro, sowie auch erhöhte Sozial- und Transferaufwendungen ebenfalls in einer Größenordnung von 22 Millionen Euro.
Zu Beginn der Sommerpause teilte das Land mit, dass das CUIG ab dem 01.01.2024 nicht mehr angewendet werden kann. Die hat zur Folge, dass der kommende Haushalt mit weiteren 22 Millionen belastet wird. Die Haushaltsgespräche wurden mit den Ämtern und Fachbereichen im Juli und August geführt, wodurch sich Einsparungen von 2 Millionen Euro für den kommenden Haushalt ergaben.
Ebenfalls im Juli wurden die Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben, welche zunächst keinen Grund zur Sorge ergaben. Nach Ende der Haushaltsgespräche am 23.08.2023 traf die Haushaltsrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ein, welche eine Verschlechterung um 13 Millionen Euro aufwies. Dies ist begründet mit einer zu anderen Städten verglichenen Steigerung der Steuerkraft. Diese Rechnung wurde am 06.09.2023 korrigiert, womit sich eine gesamte Verschlechterung von 14,8 Millionen Euro ergibt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sein Eckpunktepapier zum Haushalt eingereicht, welches eine durchschnittliche Steigerung von 6 Millionen Euro pro Jahr enthält.
Somit bleibt ein deutliches Defizit im Entwurf zum Haushaltsplan, welcher im Verwaltungsvorstand während einer Klausurtagung beraten wurde. Eine dauerhafte Übergangswirtschaft lehnt der Verwaltungsvorstand ab und stimmte einstimmig für den Weg des HSK. Das HSK soll gemeinsam mit dem Entwurf zum Haushaltsplan der Politik vorgelegt werden. In der Planung wird abgewartet, welche Regeländerungen seitens des MHKBD zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten angestrebt werden. Ebenfalls sollen die Bilanzierungsregeln mit dem Ziel angepasst werden, es den Kommunen zu erleichtern, genehmigungsfähige Haushalte zu erstellen.
Der Haushalt wird somit nicht im September in den Rat eingebracht, eine Einbringung mit entsprechendem HSK ist für den 14.12.2023 vorgesehen. Im Vorfeld wird in den Ämtern und Fachbereichen erneut über das Vorgehen beraten werden müssen, damit ein substantielles HSK erarbeitet werden kann. In der Zeit bis dahin werden die Einnahmeentwicklungen bei den Steuern und das Wachstumschancengesetz besonders betrachtet.
Herr Thieser stellt die Frage, was unter einem substanziellen HSK verstanden werden muss, im Gegensatz zu den bisherigen Maßnahmen.
Die großen Abweichungen wurden zur Kenntnis genommen, nun stellt sich ihm weiter die Frage, ob unterjährig darauf reagiert wird und wenn ja, mit welchen Maßnahmen. Er möchte wissen, ob in diesem Fall direkt mit alternativen Maßnahmen dafür gesorgt werden kann, um die angestrebten Haushaltskonsolidierungen zu erreichen.
Ihm stellt sich die Frage, ob bei der aktuellen Entwicklung in den kommenden Monaten die Diskussion geführt werden muss, über das, was sich die Stadt Hagen noch erlauben kann. Herr Thieser möchte ferner wissen, ob der Haushaltsplanentwurf und das HSK die Priorität auf Investitionen setzen wird oder ob lediglich die Maßnahmen aus den Vorjahren fortgesetzt werden.
Herr Gerbersmann erklärt, dass ein HSK benötigt wird, welches wesentlich tiefergreifendere und weitergehende Maßnahmen beinhaltet, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Er zieht den Vergleich zu den Stärkungspakt-Diskussionen. Unterjährig greift ein Controllingsystem, welches auch der Berichterstattung gegenüber der Politik dient. Im Personalbereich war es von jeher schwierig, angestrebte Ziele zu erreichen, jedoch konnte bisher immer eine Kompensation durch Mehreinnahmen erfolgen. Dies ist erkennbar nicht mehr der Fall, da die Einnahmesteigerungen nicht mehr wie bisher stattfinden werden.
Noch in diesem Jahr werden Maßnahmen erarbeitet und auch ergriffen, die Personalkostensteigerungen abfangen sollen. Inhaltlich werden hierzu erst zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen getroffen werden können.
Herr Thieser weist darauf hin, dass im Entwicklungsbericht zum Personalbestand die Aussage getroffen wird, dass sich Handlungsnotwendigkeiten zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ergeben.
Herr Gerbersmsann erklärt, dass die Aussage bezogen auf den Haushalt 2023 richtig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einem ausgeglichenen Haushalt 2023 auszugehen, bei dem es nicht eines Nachsteuerns bedarf. Mit Blick auf das kommende Jahr müssen insbesondere beim Thema Personal Veränderungen frühzeitig vorgenommen werden.
Herr König teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die Einschätzung des Kämmerers zum Wachstumschancengesetz geteilt wird. Auch in der Partei wurde mit der Bundestagsfraktion das Thema diskutiert. Es ist insgesamt eine politische Lage zu erkennen, in der die Gemeinden und Kommunen als letztes zum Zuge kommen, was deutlich macht, dass die Notwendigkeit auf Bundesebene nicht erkannt wird, Gemeinden und Kommunen helfen zu müssen. Es bleibt die Frage, was man sich noch leisten kann, bzw. welche Einnahmen man verbessern kann. Er fragt, ob dieser die Möglichkeit sieht, durch eine Anhebung der Hebesätze zu einem Haushaltsausgleich in 2024/2025 zu gelangen.
Herr Gerbersmann teilt die Einschätzung, vor einer dramatischen Haushaltslage zu stehen, besonders da der Spagat zwischen Verschlechterungen und zusätzlichen Belastungen und den stetig steigenden Anforderungen immer größer wird. Es wird auch über Einnahmeverbesserungen nachgedacht, dazu können aber an dieser Stelle noch keine Details genannt werden.
Herr Rudel fasst zusammen, dass das Einbringen des Haushalts mit einem HSK für den 14.12.2023 geplant ist. Somit kann in diesem Jahr nicht mehr beraten und beschlossen werden. Er möchte wissen, wie Herr Gerbersmann einschätzt, wann idealtypisch ein Haushaltsbeschluss gefasst werden kann, bzw. wann sich die Kommunalaufsicht mit dem Haushalt auseinandersetzen kann. Ferner möchte er wissen, wann mit einem genehmigten Haushalt gerechnet werden kann.
Herr Gerbersmann antwortet, dass dies idealtypisch im März 2024 der Fall ist.
Dies hängt wesentlich davon ab, wie viele Diskussionen es durch das HSK geben wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass jede im HSK enthaltene Maßnahme direkt genehmigt wird, sodass eine Genehmigung im Juni 2024 realistisch erscheint. Kann kein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden, ist vorerst nicht mit einer Genehmigung zu rechnen.
Herr Fritzsche möchte wissen, ob die Stadt Hagen sich dann in der Zwischenzeit in der Übergangswirtschaft befindet.
Herr Gerbersmann bejaht dies und führt aus, dass aber davon ausgegangen werden kann, dass durch die guten Ergebnisse der letzten Jahre die Aufsichtsbehörde keine Maßnahmen stoppen wird, sondern der Stadt Hagen genug Vertrauen entgegenbringt, dass hier an der Abhilfe gearbeitet wird.
Herr Rudel weist auf die Tatsache hin, dass ein Beschluss im März 2024 nicht möglich ist, da erst im April / Mai 2024 die nächsten Ratssitzungen stattfinden.
Herr Klepper fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, als Rat in seiner Gesamtheit das Gespräch mit den Hagener Bundestagsabgeordneten zu führen, Gibt es eine Möglichkeit als ganzer Rat, oder ein Teil des Rates mit den drei Bundestagsabgeordneten zu sprechen, um die Dramatik und den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Es sollte auf landes- und bundespolitischer Ebene auf die drohenden Missstände aufmerksam gemacht werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt im Namen des Verwaltungsvorstands den Vorschlag, ein Signal nach Berlin zu senden.
Herr Thieser regt an, bis zur nächsten Ratssitzung am 21.09.2023 eine gemeinsame Erklärung des Rates der Stadt Hagen in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer an die Vertretungen in Berlin, aber auch in Düsseldorf zu senden. Es wird ein HSK benötigt, welches über die bisher bekannten Maßnahmen hinausgeht, auch wenn dies schwere Einschnitte bedeutet.
Herr Oberbürgermeister Schulz stimmt dem zu und macht deutlich, dass aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzelmaßnahmen benannt werden, sondern das HSK in Gänze vorgestellt werden wird.
Herr Rudel ist der Ansicht, dass neben den Vorschlägen von Herrn Klepper und Herrn Thieser auch die Möglichkeit geprüft werden, entsprechende Mandatsträger aus Land und Bund einzuladen.
Anlagen zur Vorlage
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