27.04.2023 - 2.3 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet zum Jahresergebnis 2022. Insgesamt schließt die Verwaltung mit einem vorläufigen Ergebnis i. H. v. 2,51 Mio. € positiv ab. Das Ergebnis kann und wird sich nach Abschluss der Prüfung noch verändern, da Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz berücksichtigt werden müssen. Diese führen allerdings zu einer deutlichen Verbesserung. Eine wesentliche Ursache für die Abweichungen ist die Nichtnutzung der Coronabilanzierungshilfe. Diese nicht zu nutzen ist sinnvoll, da andernfalls zukünftige Generationen belastet würden. Weitere Abweichungen finden sich in den Bereichen Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen für Abnutzung (AfA) und Sonderposten (SoPo), Abwicklung des WBH, Personalkosten und in der LWL-Umlage. Bei den Verbesserungen ist die Gewerbesteuer mit 42 Mio. € über Plan prägnant. Wesentlich dafür ist die Nachzahlung von Beträgen, die während der Corona-Pandemie nicht gezahlt worden sind. Diese Verbesserungen sind zukünftig nicht in der Höhe zu erwarten.

Das Haushaltssicherungskonzept hat erstmalig negativ abgeschlossen. Die Steigerung der Personalkosten führen zu einem Defizit im Haushaltssicherungskonzept. Insgesamt liegt allerdings durchweg ein positives Jahresergebnis vor. Aktuell beläuft sich die Gewerbesteuerentwicklung auf etwa 119 Mio. €. Der Schuldenstand beträgt heute 879 Mio. €. Das Marktumfeld Zinsen liegt im Bereich der langfristigen Zinsen bei etwa 3 %.

Die Erarbeitung des Doppelhaushalts beginnt derzeit. Er gibt den Ausblick, dass  deutliche Rückschläge hingenommen werden müssen.

 

Herr König fragt, ob die Inanspruchnahme der Coronabilanzierungshilfe zu einer Entlastung für die kommenden Haushaltsjahre führen würde. Er regt an, darüber nachzudenken, von der Entscheidung über die Nichtnutzung Abstand zu nehmen, da hierdurch eine spürbare Entlastung erreicht werden könnte. Er hofft, dass eine Altschuldenlösung insgesamt dazu beitragen wird, die zukünftigen Belastungen zu reduzieren.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Bilanzierungshilfe für das Jahr 2022 nicht in Anspruch genommen worden ist. Er erläutert, dass die Bilanzierungshilfe in den Büchern gut aussieht, das Ergebnis aber nicht auf die Folgejahre übertragen werden kann. Die Bilanzierungshilfe nicht in Anspruch zu nehmen sorgt dafür, den Haushalt ab 2026 nicht mit Abschreibungen zu belasten. Sollte der Haushalt in diesem Jahr zu knapp ausfallen, wird er die Bilanzierungshilfe zur Vermeidung eines Haushaltsdefizits in Anspruch nehmen.

 

Herr Hentschel fragt, ob die Gewerbesteuernachzahlung beim Finanzausgleich vollständig als Einkommen angerechnet werden. Er verdeutlicht, dass es sich lediglich um das Abzahlen von Schulden handelt.

 

Herr Gerbersmann bestätigt dies.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3905&TOLFDNR=332250&selfaction=print