27.04.2023 - 5.3 Beteiligung der Stadt Hagen bei der Vergabe ein...

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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung:

Die Namen zur Besetzung der Jury unter Beschlusspunkt 8 werden zur Ratssitzung nachgeliefert.]

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die Beschlussfassung der Vorlage auf die Sitzung des Rates am 11.05.2023 zu verschieben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Vergabe des Heimat-Preises NRW und vergibt diesen Preis unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“.

 

  1. Der Preis wird für die Jahre 2023 2027 ausgelobt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Heimat-Preis vom zuständigen Ministerium auch über das Jahr 2027 hinaus ausgelobt wird.
  2. Die Öffentlichkeit ist angemessen über die Vergabe des Heimat-Preises zu informieren.

 

  1. Um das bürgerschaftliche Engagement für unsere Heimat von Einzelpersonen, Gruppen, Verbänden, Vereinen oder sonstigen ehrenamtlich tätigen Organisationen noch umfänglicher würdigen zu können, wird gemäß der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen hrlich für drei Preisgewinner eine dreistufige Preisgeld-Differenzierung vorgenommen. Die Jury wird ermächtigt, die Höhe der jeweiligen Preisgelder nach eigenem Ermessen festzulegen und dies auch jährlich ändern zu können.

 

  1. Im Jahr 2023 soll auf Wunsch der Jury für den Ausschreibungszeitraum 2019 2022 der Förderschwerpunkt das Thema „Weitergabe des Heimatgedankens an die nächste Generation Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung“ sein. In den Folgejahren wird die neu zu bestimmende Jury die Förderschwerpunkte definieren, sofern das MHKBD keine eigenen Förderschwerpunkte bestimmt.

 

  1. Kriterium für die Auswahl der Preisträger soll die Bedeutung der vorgeschlagenen Konzepte/Personen/Institutionen für die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie für die Stärkung der Hagener Stadtgesellschaft im Sinne eines wachsenden Heimatgefühls sein.

 

  1. Die Preisgelder sollen ausschließlich für die der Jury-Entscheidung zugrunde liegenden Projekte bzw. Aktivitäten der ausgezeichneten Personen bzw. Institutionen verwendet werden. Die Stadt Hagen kann die Mittelverwendung stichprobenhaft prüfen und bei Nicht-Beachtung dieser Bedingung die ausgezahlten Gelder zurückfordern und an das MHKBD zurückleiten. Die Gewinner sind vor der Auszahlung der Preisgelder angemessen über diese Bedingung zu informieren.

 

  1. Über die Vergabe des Heimat-Preises entscheidet eine Jury, der folgende Personen angehören sollen:

Stephanie Krause (Geschäftsführerin der Freiwilligenzentrale Hagen und

Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen [LAGFA]),

Birgit Buchholz (Vorsitzende des Trägervereins der Freiwilligenzentrale Hagen),

Peter Mook (Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen),

Michael Eckhoff (Stadtheimatpfleger)

Je zwei Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt sowie je ein Mitglied aller übrigen Fraktionen und Ratsgruppen im Rat der Stadt (die Jury-Mitglieder müssen nicht Mandatsträger*in im Rat der Stadt Hagen sein).

  CDU:   ________________________________________

  CDU:   ________________________________________

  SPD:   ________________________________________

  SPD:   ________________________________________

  ndnis 90/Grüne: ________________________________________

  AfD:   ________________________________________

  Hagen Aktiv:  ________________________________________

  BfHo/Die Partei: ________________________________________

  Die Linke:  ________________________________________

  FDP:   ________________________________________

  HAK:   ________________________________________

 

  1. Die Sammlung von Preis-Vorschlägen, die Einberufung und Durchführung der Jury-Sitzungen sowie die Verteilung der Preisgelder und -skulpturen ist Aufgabe der Verwaltung.

 

  1.  Bis zum 31.12. eines jeden Jahres ist der 1. Preisträger des betreffenden Jahres nebst Begründung der Auswahl der Bezirksregierung Arnsberg zu nennen. Aus den so eingegangenen Rückmeldungen aus dem gesamten Bundesland wählt das MHKBD einen oder mehrere Jahres-Preisträger für NRW aus.
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