09.03.2023 - 2.3 Entwicklungsbericht Personalbestand und Persona...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr König hält fest, dass im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher eine Befristungsquote von 20 % besteht. Er fragt, ob die tariflich festgelegten besonderen Freistellungstage ausgeglichen werden können, sodass sich diese nicht negativ auf die Betreuungssituation auswirkt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass etwa ein Drittel aller Befristungen pandemiebedingt gewesen sind und ein weiteres Drittel, aufgrund von vorübergehenden Bedarfen, bspw. durch Schwangerschaften oder ähnliche befristete Bedarfe, besteht. Das zeigt, dass die Personalpolitik keine Priorität auf die Befristungen setzt, sondern diese in der Regel begründet sind.

 

Herr Keßen erklärt, dass der Personalbereich die zusätzlichen Freistellungstage im Blick hat. Die Abwicklung wird ohne eine Leistungseinschränkung ablaufen. Derzeit wird die Situation organisatorisch bewertet, sodass die zusätzlichen Freistellungstage nicht zu Lasten der Kinder gehen.

 

Herr Hentschel merkt mit Verweis auf die Vorlage an, dass 46 % der Stellen aufgrund von Vertretung befristet sind. Er fragt, wieso die Stellen – mit Blick auf den massiven Fachkräftemangel – befristet bleiben und die Personen nicht sofort fest eingestellt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Stellen für die Zeit der Vertretung sachgemäß befristet werden, wenn der Vertretungsbedarf absehbar nicht mehr gegeben ist, weil beispielsweise jemand nach der Schwangerschaft wieder kommt. Dort wo Personal zusätzlich benötigt wird, wird vorzugsweise auf den Personenkreis der befristet Beschäftigten zurückgegriffen. Er ergänzt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalwirtschaft die Problematiken kennen und dementsprechend absehbare Bedarfe frühzeitig bearbeitet werden.

 

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Beschluss:

 

Der Bericht zur Entwicklung von Personalbestand und Personalaufwand bei der Stadt Hagen im 4. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage