09.03.2023 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 09.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann teilt mit, dass die Verwaltung im Rahmen des Programmes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für das Projekt SeePark eine Förderung beantragt hat. Da das Programm überzeichnet war, wurde die Stadt Hagen hierbei nicht berücksichtigt. Er stellt klar, dass das Projekt damit nicht abgebrochen wird. Die Verwaltung wird nach weiteren Förderprogrammen schauen und Fördermittel beantragen. Er tritt der These entgegen, dass der Förderantrag von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hat, da es auch seitens des zuständigen Bundesinstitutes Hinweise gegeben hat, dass eine Bewerbung sinnvoll ist.
Des Weiteren teilt er zum Projekt Sanierung und Umbau des Freibades Henkhausen zum Ganzjahresbad mit, dass es derzeit zu preislichen und zeitlichen Komplikationen im Baubereich kommt. In den derzeit laufenden Vergabeverfahren ist deutlich geworden, dass die ursprünglich vom Fördergeber angedachte Bauphase von den Baufirmen nicht eingehalten werden kann. Daher ist umso positiver zu bewerten, dass der Kontakt mit dem Fördergeber ergeben hat, dass der Durchführungszeitraum um ein Jahr – bis zum 31.12.2025 – verlängert wurde. Darüber hinaus hat der Hohenlimburger Schwimmverein erklärt, dass in diesem Jahr nur vorbereitende Planungen stattfinden und somit beabsichtigt, das Bad im Sommer wieder zu öffnen.
Herr Rudel verweist auf einen Bericht von Radio Hagen, nach dem Herr Oberbürgermeister Schulz gesagt habe, dass der Förderantrag gestellt wird, obwohl die Förderungvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt.
Herr Oberbürgermeister Schulz vermutet, dass zu dem Zeitpunkt kein anderer Kenntnisstand bekannt gewesen ist, kann dies aber auch nicht ausdrücklich bestätigen. Es ist wichtig zu verdeutlichen, dass die Verwaltung nicht von den Planungen des SeeParks abrückt.
Herr Hentschel fragt, ob es richtig ist, dass es bereits zwei Jahre zuvor die Möglichkeit gegeben hat, eine Förderung zu beantragen, die Verwaltung hiervon allerdings keinen Gebrauch gemacht hat.
Herr Gerbersmann wird dazu im Sachzusammenhang der Vorlage antworten.
