14.12.2023 - 6.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für den D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Kelvin Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann hält die nachfolgende Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs des Doppelhaushalts 2024/2025 (bereinigte Abschrift des gesprochenen Wortes):
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde versuchen, sie in den nächsten etwa 30 Minuten durch die Grundzüge des Entwurfs des Hagener Doppelhaushaltes 2024/2025 zu führen. Ich habe den Vortrag so aufgebaut, wie sie es aus den Jahren kennen. Das heißt, es sind viele Zahlen enthalten und ich werde wie immer nur einzelne Zahlen herauspicken, weil Sie damit die Möglichkeit haben, meinen Folienvortrag ein Stück weit als Zusammenfassung zu verwenden.
(Wechsel zu Folie 2)
Ich beginne mit einer originalen Schuldverschreibung der Stadt Hagen aus dem Jahr 1928. Dieses Bild soll sie einstimmen in die Haushaltsrede, weil wir in den letzten Jahren nicht nur ausgeglichene Haushalte hatten, sondern vor allem es auch geschafft haben, viele Millionen Euro Schulden abzubauen. Das wird uns leider in den kommenden Jahren nicht gelingen. Wir werden nicht nur keine ausgeglichenen Haushalte für mindestens die nächsten drei Jahre darstellen können, sondern wir werden auch leider wieder zu einer echten Neuverschuldung kommen.
(Wechsel zu Folie 3)
Ich hatte Ihnen bereits im letzten Jahr diese Überschrift präsentiert: „Wir haben einen Haushalt in sehr schwieriger Lage“. Man könnte auch verstärkend formulieren: in „dramatischer Lage“. Deswegen gilt der erste Spiegelstrich, den Sie auch aus meiner letzten Haushaltsrede kennen: „Die Luft wird nicht nur dünner; Sie ist raus“ und wir müssen leider wieder lernen, „Nein“ zu sagen. Die Ursache für diese Situation liegt darin, dass wir trotz guter Einnahmesituation – man könnte sogar sagen trotz sehr guter Einnahmesituation – wegen der massiv gestiegenen Aufgaben und Ausgaben, den Haushalt nicht mehr ausgleichen können. Und ich sage bereits an dieser Stelle sehr deutlich: ohne klare Prioritäten und kurzfristig wirksame eigene Konsolidierungsmaßnahmen droht die Lage im Hagener Haushalt außer Kontrolle zu geraten; mit massiver Neuverschuldung und finanzieller Handlungsunfähigkeit. Und obwohl wir eigene Konsolidierungsmaßnahmen aus meiner Sicht machen müssen, müssen natürlich zusätzlich Bund und Land die Kommunen wie Hagen endlich wirksam bei den Altschulden und Sozialausgaben entlasten.
(Wechsel zu Folie 4)
Das vorrangige Ziel dieses Haushaltes – meine Damen und Herren – ist daher Stillstand und Handlungsunfähigkeit zu vermeiden, eigene Prioritäten weiter setzen zu können und auch eigene Entscheidungen als Stadt Hagen, als Stadtrat weiter treffen zu können, die Fremdbestimmung der Kommunalaufsicht zu vermeiden und trotzdem zahlreiche Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Daher brauchen wir eine schnelle Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes und wir müssen den Nothaushalt zwingen vermeiden.
(Wechsel zu Folie 5)
Diese Folie kennen sie aus meinen Haushaltsberichten. Ich will sie trotzdem hier nochmal zeigen, um Ihnen zu verdeutlichen, dass diese schlechte Situation des kommenden Doppelhaushaltes nicht vom Himmel gefallen ist, sondern dass sie sich bereits in diesem Jahr deutlich entwickelt hat. Scheinbar haben wir gute Zahlen in der Prognose, was den Haushalt 2023 betrifft; mit einem Plus, einem Überschuss von 11,5 Mio. €. Aber Sie wissen, dass darin 24 Mio. € Bilanzierungshilfe stecken. Wenn Sie diese davon abziehen, sind wir bei einem Defizit von rund 13,4 Mio. €. Und das trotz einer – gegenüber der Planung – um 41 Mio. € verbesserten Gewerbesteuereinnahme. Das zeigt, wie eigentlich dramatisch bereits in diesem Jahr die Haushaltslage ist. Nur wegen der Bilanzierungshilfe können wir in diesem Jahr noch einen Überschuss darstellen.
(Wechsel zu Folie 6)
Beschäftigen wir uns kurz mit den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sie wissen, dass nach Auslaufen des Stärkungspaktes im Stärkungspaktfolgeerlass geregelt wurde, dass überschuldete Kommunen – wie es die Stadt Hagen nun mal ist – ihren Haushalt in jedem Jahr ausgleichen müssen und auch in der mittelfristigen Finanzplanung, mindestens aber im Mittel der mittelfristigen Finanzplanung. Diese kleine Abweichung haben wir auch im Hochwasserjahr einmal nutzen müssen. Das war die bisherige Regelung die eben für Kommunen mit Überschuldung galt; weil – das wissen Sie – die Überschuldung eigentlich untersagt ist.
(Wechsel zu Folie 7)
Hier gibt es jetzt seit dem 31.10. dieses Jahres eine Veränderung durch eine Mail des zuständigen Ministeriums. Dort ist mitgeteilt worden, dass man zukünftig auch überschuldeten Kommunen die Möglichkeit gegeben möchte, ein ganz normales Haushaltssicherungskonzept unter den üblichen Rahmenbedingungen aufzustellen. Das heißt, mit einer 10-jährigen Frist. Die Folge ist natürlich eine Verstärkung der bilanziellen Überschuldungen in den defizitären Haushaltsjahren und natürlich eine deutliche Neuverschuldung mit wachsender Zinsbelastung. Aber ich sage an dieser Stelle sehr deutlich, dass es ohne diese Veränderung, nicht möglich gewesen wäre, Ihnen einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf vorzulegen.
(Wechsel zu Folie 8)
Zusätzlich ist allerdings noch eine weitere Regelung zu beachten, die im Entwurf der neuen Gemeindeordnung enthalten ist. Dort heißt es im § 89, dass zukünftig neue Liquiditätskredite höchstens 36 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres, für die sie aufgenommen wurden, vollständig getilgt sein sollen. Diese Klausel ist eine Reaktion der Landesregierung auf die Forderung des Bundesfinanzministers, der erklärt hat, dass er nur dann bereit ist, eine Altschuldenregelung auf Bundesebene mitzutragen, wenn es auf Länderebene ein Neuverschuldungsverbot gebe. Und das ist der Versuch der Landesregierung ein Neuverschuldungsverbot ohne allzu starre Grenzen zu erlassen. Wenn das in dieser Form so kommt – und so sieht das im Augenblick aus, der Gesetzentwurf ist bereits eingebracht – zeigt sich sehr deutlich, warum kurzfristig wirksame Konsolidierungsmaßnahmen unvermeidlich sind, um die Neuverschuldung wirksam zu begrenzen. Sonst werden wir diese Klausel nicht einhalten können.
(Wechsel zu Folie 9)
Der Haushaltsplanentwurf – den ich Ihnen heute vorlege – enthält, mit dem Ziel der Genehmigungsfähigkeit, zahlreiche Risikopositionen, die ich jedoch noch für vertretbar halte. Allerdings ist das bei Risiken immer so eine Sache, wenn nur einzelne Risiken eintreten und gleichviele Chancen, dann hält sich das die Waage; wenn zu viele Risiken eintreten, hat man ein Problem. Wir haben die Erträge einigermaßen optimistisch an dem orientiert, was wir in den letzten Jahren an Erträgen hatten. Wir haben natürlich Steigerungen des Sozialaufwandes in der Planung berücksichtigt. Allerdings muss man natürlich sagen, wenn wir zu einer echten Rezession kämen – mit massiv steigenden Bedarfsgemeinschaften – dann hält die Planung an dieser Stelle sicherlich nicht. Wir haben auch die Gewerbesteuer vergleichsweise optimistisch auf hohem Niveau weiter geplant und die Orientierungsdaten des Landes sind dieses Mal auch sehr optimistisch ausgefallen. Die haben wir entsprechend ebenfalls eingesetzt. Beim Zinsaufwand haben wir in der Vergangenheit die jeweilige Zinsstrukturkurve genommen, haben zur Sicherheit 1 % dort als Puffer aufgeschlagen. Das haben wir nun reduziert auf 0,5 % Aufschlag. Das hört sich wenig an, sind aber planerisch einige Millionen weniger in der Planung. Es gibt weitere übliche Planungsrisiken, z.B. wenn der Tarifabschluss nochmal so ausfällt wie in diesem Jahr, oder auch nur höher ausfällt, als wir ihn geplant haben, dann haben wir ein erhebliches Problem. Wir haben aber auch verschiedene Einmaleffekte nutzen können: wir haben Rückstellungen gebildet und wir haben pauschale Fördermittel aus den Vorjahren in die Folgejahre übertragen. Das ist jetzt erstmal gut für die ersten zwei Jahre, weil das den Haushalt um viele Millionen stützt, aber es fehlt uns natürlich der strukturelle Konsolidierungsbeitrag an dieser Stelle. Wir werden also innerhalb der Bewirtschaftung des laufenden neuen Haushaltes Bemühungen machen müssen, um hier zu konkreten Konsolidierungsmaßnahmen für die Folgejahre zu kommen.
(Wechsel zu Folie 11)
Der Entwurf des vorgelegten Haushaltes ist aus meiner Sicht genehmigungsfähig. Oder besser er wäre genehmigungsfähig, wenn Sie die im derzeitigen HSK-Entwurf – den ich Ihnen gleich vorstelle – vorgeschlagenen Maßnahmen politisch beschließen, oder in vergleichbarem Umfang und vergleichbarem Volumen andere ähnlich wirksame Maßnahmen beschließen. Das ist aus meiner Sicht Grundvoraussetzung, dass wir hier zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen. Anschließend müssen Politik und Verwaltung schnell in eine Umsetzung kommen. Und – meine Damen und Herren – ich habe Ihnen schon ganz am Anfang gesagt, wir haben hier keine Puffer mehr im Haushalt. Und deswegen müssen Politik und Verwaltung zu echten Prioritäten kommen. Unterjährig können neue Aufgaben konsequent nur noch dann aufgenommen werden, wenn wir an anderer Stelle zu Einsparungen kommen. Und ich muss hier in aller Deutlichkeit sagen, dass uns gemeinsam dies in den letzten Jahren nicht gelungen ist. Wenn Sie durchschauen, was beschlossen wurde, dann werden Sie feststellen, dass immer wenn eine neue Aufgabe erkannt wurde, diese neue Aufgabe angegangen wurde, dann wurden für diese neue Aufgabe entweder neue Finanzmittel genutzt oder es wurde neues Personal eingestellt. Eine Kompensation gab es in aller Regel nicht. Das haben wir alle gemeinsam zu verantworten, aber was wir nicht gemacht haben, ist, gleichzeitig zu schauen, wo wir an anderer Stelle zu Einsparungen kommen. Das war in den letzten Jahren wegen der ständig steigenden Gewerbesteuer relativ unauffällig, wird aber im kommenden Doppelhaushalt – meine Damen und Herren – so nicht mehr funktionieren. Und wenn wir nicht zu dieser Form der Prioritätensetzung kommen, dann fliegt uns dieser Haushalt, in der laufenden Bewirtschaftung, sehr schnell um die Ohren – um es einmal salopp zu sagen. Prioritätensetzung heißt nicht, eine neue Aufgaben erkennen und beschließen, sondern Prioritätensetzung heißt auch immer zu sagen, was man dafür zur Kompensation an anderer Stelle weniger machen muss.
(Wechsel zu Folie 12)
Kommen wir zu den konkreten Zahlen. Sie sehen, dass wir mit einem Defizit – trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen – von 12,7 bzw. 19,2 Mio. € in den Doppelhaushalt gehen und leider auch im Planjahr 2026 noch immer fast 10 Mio. € Defizit haben. Erst im Jahr 2027 sind wir dann bei einem kleinen Plus, das aber im Wesentlichen auf die Umsetzung der Orientierungsdaten zurückzuführen ist.
(Wechsel zu Folie 13)
Und was das für unseren Haushalt und unsere Bilanz heißt, sehen Sie auf dieser Grafik. Wenn Sie die dickere rote Linie unten sehen, stellen Sie fest, dass wir erst im Jahr 2030 bilanziell wieder das Niveau erreichen, das wir 2023 hatten. Und das obwohl wir nur mit drei defizitären Haushaltsjahren planen. Das liegt daran, dass wir in diesen drei Jahren bereits über 40 Mio. € zusätzliches Defizit aufbauen und dieses in den Folgejahren natürlich nur in relativ kleinen Schritten planerisch wieder abbauen. Sie sehen aus dieser Grafik was passieren würde, wenn wir keine Konsolidierungsmaßnahmen machen; wenn wir – und zwar direkt am Anfang dieses Zeitraums – mit 40, 50, 60 Mio. € Haushaltsdefizit in den ersten 3, 4, 5 Jahren starten, dann entsteht eine Situation, die am Ende von uns nicht mehr beherrschbar ist.
(Wechsel zu Folie 14)
Kommen wir zu den Erträgen und Aufwendungen in der Gesamtübersicht seit 2017. Sie sehen, dass die Aufwendungen sehr stark gestiegen sind seit 2017; zum Glück bisher die Erträge auch. Und Sie sehen dann ab dem Jahr 2024, dass die Schere auseinander geht. In 2027 schließt sich diese Schere wieder. Was wie gesagt, an den Orientierungsdaten liegt, weil die Einnahmen stärker steigen, als die Ausgaben.
(Wechsel zu Folie 15)
Kommen wir zu den Kontengruppen und zwar hier zunächst zu den Erträgen. Die wesentlichen Ertragspositionen – und das wissen Sie – sind die Steuern und Abgaben, sowie die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, das sind die beiden oberen Linien. Wie gerade schon geschildert, sind das zum Glück auch die, die bisher immer wesentlich gestiegen sind und das auch hoffentlich weiterhin tun.
(Wechsel zu Folie 16)
In Zahlen sieht es so aus, dass wir vom Ergebnis 2022 bei den Steuern von 315 Mio. € eine Steigerung geplant haben in 2028 auf fast 380 Mio. €. Bis 2023 ist das real, weil es stattgefunden hat; die restlichen Jahre sind durch die Orientierungsdaten entsprechend berechnet worden. Ähnlich sind wir vorgegangen bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Diese steigen auf 360 Mio. € in 2028. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sehen Sie, dass wir die gestiegenen Kosten nach unserem Vorschlag hier dann auch in entsprechend gestiegene Entgelte umsetzen müssen. Ebenso bei den Kostenerstattungen und Umlagen. So kommen die Steigerungen an dieser Stelle zusammen. Unten sehen Sie noch letztmalig die zwei Jahre mit den außerordentlichen Erträgen; das ist jeweils die Bilanzierungshilfe.
(Wechsel zu Folie 17)
Wenn wir dann nochmal jeweils kurz in die einzelnen Ertragsdaten reinschauen (wie gesagt, im Wesentlichen für Sie auch zum Nachlesen, damit Sie auch einen Überblick haben, was sich hinter den jeweiligen Ertragsarten verbirgt). Aber die Gewerbesteuer will ich an dieser Stelle schon noch einmal hervorheben. Sie sehen, dass wir sie mit 141 bzw. 150 Mio. € geplant haben. Nun wird vielleicht jemand sagen, „ja aber in diesem Jahr war die doch sogar höher“. Ja, aber ich habe Ihnen immer deutlich gemacht, dass in diesem Jahr erhebliche Nachzahlungen aus den Corona-Jahren enthalten sind und diese beiden Werte von 141 und 150 Mio. € sind schon eine Annahme, bei der wir uns in der Ausführung nachher strecken müssen, und wo wir nur hoffen können, dass die Auguren, die gesagt haben, dass die Gewerbesteuer nicht nur stabil bleibt, sondern vielleicht sogar leicht steigt, am Ende Recht behalten. Bei den Schlüsselzuweisungen sehen Sie in 2024 gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung einen kleinen Einbruch, der war unserer guten Gewerbesteuer des Jahres 2023 geschuldet. Deswegen war das etwas weniger als wir ursprünglich gedacht haben. Ab 2025 haben wir mit den Orientierungsdaten weiter geplant.
(Wechsel zu Folie 18)
Hier noch einmal die Entwicklung der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisung nebeneinander dargestellt. Die Schlüsselzuweisung relativ kontinuierlich steigend, die Gewerbesteuer mit den Ihnen bekannten Schwankungen. Aber hier will ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Ist des Jahres 2010 – als Ausgangspunkt dieser Grafik – bei nur 71 Mio. € waren. Der Plan 2028 sieht 167 Mio. € auf Basis der Orientierungsdaten vor. Sie sehen darin die von mir vorhin beschriebene Risikoposition.
(Wechsel zu Folie 19)
Und hier geht es mir nur um die untere Balkengrafik. Die gestrichelte rote Linie ist der Durchschnitt der Gewerbesteuer, den wir seit 2011 erreicht haben. Verglichen mit dem Plan für die nächsten beiden Jahren – das sehen Sie – liegen wir deutlich über dem Durchschnitt und wir können nur hoffen, dass die Entwicklung tatsächlich auch so kommt, sonst haben wir ein veritables Problem, dass wir aus dem Haushalt heraus sicherlich nicht lösen können.
(Wechsel zu Folie 20)
Weitere Ertragsarten noch einmal kurz angesprochen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit den entsprechenden Steigerungen, die Transfererträge sind unauffällig. Und hier bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten gibt es nur Verschiebungen. Die Kostenerstattungen und Umlagen würde ich ähnlich betrachten; da brauchen wir an dieser Stelle nicht näher drauf eingehen. Sie können das dann gerne nachlesen.
(Wechsel zu Folie 22)
Auf dieser Seite würde ich Sie noch einmal darauf hinweisen wollen, dass bei den Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen im Jahr 2024 ein kleiner Peak entsteht, weil Sie sicherlich noch in Erinnerung haben, dass der WBH noch zwei Jahresabschlüsse durchführen muss und entsprechend haben wir an dieser Stelle auch zweimal Ausschüttungen eingeplant. Das normalisiert sich dann im Jahr 2025.
(Wechsel zu Folie 23)
Kommen wir zu den Aufwendungen, hier auch wieder nach Kontengruppen zunächst grafisch dargestellt. Die beiden größten Positionen sind die blaue Linie oben – die Transfererträge – und darunter die leicht lilafarbene Linie, die Personalkosten. Sie sehen, dass das leider die beiden Positionen sind, die auch noch dazu am deutlichsten steigen.
(Wechsel zu Folie 24)
Und das macht auch diese – etwas verwirrende – Grafik deutlich, die ich Ihnen erläutern möchte. Oben sind die Transfererträge. Darunter in orange sind die Personalkosten. Und das Ganze ist ins Verhältnis des Verbraucherpreisindex gestellt. Und Sie sehen, dass genau diese beiden – für uns so problematischen Positionen, weil es auch die höchsten Positionen sind – sich leider im Verhältnis zum Verbraucherpreisindex am schlechtesten entwickeln. Deswegen sind diese beiden Positionen für uns auch die größten Problempositionen. Alle anderen Ausgaben entwickeln sich entweder parallel zum Verbraucherpreisindex oder wie die Zinsen – das ist die untere Linie – teilweise deutlich darunter.
(Wechsel zu Folier 25)
Kommen wir auch hier wieder zu den Zahlen. Die Personalaufwendungen steigen vom Ergebnis des Jahres 2022 von knapp 200 Mio. € auf 240 Mio. € im Planjahr 2028 und das, obwohl hier schon erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen eingeplant sind. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen dagegen vergleichsweise moderat. Auch dies ist der Einplanung von erheblichen Konsolidierungsmaßnahmen geschuldet. Bei den Transferaufwendungen zeigt sich dann ein ganz anderes Bild. Leider gibt es deutliche Steigerungen von 303 Mio. € in 2022 auf 368 Mio. € in 2028. Dann müssen wir uns sicherlich noch einmal gemeinsam die Zinsen anschauen. Hier sehen wir jetzt die Auswirkungen, sowohl der Neuverschuldung, aber vor allem auch der Zinswende sehr deutlich. Im Planjahr 2024 werden wir voraussichtlich bereits etwa doppelt so hohe Zinsausgaben haben, wie wir im Jahr 2022 hatten; und das obwohl wir – wie Sie wissen – entsprechende Zinsvorsorge betreiben. Und im Jahr 2028 liegen wir mit 30 Mio. € fast dreimal so hoch, wie im Jahr 2022. Und auch diese Zeile zeigt Ihnen wieder, warum es aus meiner Sicht unverantwortlich wäre, jetzt nicht unmittelbar und sofort mit Konsolidierungsmaßnahmen zu beginnen. Sonst stehen hier am Ende noch ganz andere Zahlen. Wenn wir 40, 50, 60 Mio. € Neuverschuldung pro Jahr über fünf oder sechs Jahre einbauen, dann sind wir in wenigen Jahren schlechter dran, als wir vor zehn oder fünfzehn Jahren waren, als wir mit der Konsolidierung rund um den Stärkungspakt begonnen haben. Und dann stehen wir auch mit höheren Zinsbelastungen dar, als wir in der Ausgangslage hatten.
(Wechsel zu Folie 26)
Gehen wir noch einmal in die einzelnen Aufwandsarten ein. Die Personalausgaben habe ich besprochen, das können wir an dieser Stelle überspringen.
(Wechsel zu Folie 27)
Bei den Sach- und Dienstleistungen haben wir natürlich mit erheblich höheren Energiekosten geplant; auch mit weiteren Steigerungen. Diese liegen etwa doppelt so hoch wie in den letzten Jahren; aber wir haben auch die Inflation an verschiedenen Stellen mit eingeplant.
(Wechsel zu Folie 28)
Die Transferaufwendungen habe ich gerade schon in der Summe beschrieben. Hier sehen Sie, dass deutliche Steigerungen vor allem im Bereich Kinder, Jugend und Familie zu verzeichnen sind. Aber natürlich auch bei der Umlage des Landschaftsverbandes; und hier muss ich leider deutlich sagen, dass wir dort nicht die Zahl umgesetzt haben, die die Verwaltung des LWL sich vorstellt. Wir hoffen darauf, und haben da auch Signale, dass die Verbandsversammlung einen etwas niedrigeren Betrag beschließt und hoffen, dass wir dann mit diesem Betrag auskommen; sonst müssten wir das in der weiteren Beratung leider noch einmal ändern.
(Wechsel zu Folie 29)
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben wir Steigerungen bei der KDU [Anmerkung der Schriftführung: KDU = Kosten der Unterkunft] berücksichtigt; aber wie am Anfang gesagt, sollte die Wirtschaftslage deutlich schlechter ausfallen, haben wir ein Problem. Auf die Zinsaufwendungen unten, bin ich schon eingegangen.
(Wechsel zu Folie 30)
Im Ergebnis – meine Damen und Herren – haben wir natürlich gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung eine dramatische Verschlechterung von fast 13 Mio. € in 2024 und in 2025 sogar fast 30 Mio. €.
(Wechsel zu Folie 31)
Woran liegt das? Zunächst einige Verbesserungen, die wir zum Glück auch haben. Bei den Zuwendungen erwarten wir eine deutlich höhere Zuwendung in den verschiedenen Bereichen. Hier steht „ohne Schlüsselzuweisung“, weil wir bei den Schlüsselzuweisungen – Sie erinnern sich – sogar einen leichten Einbruch hatten. Die anderen Zuweisungen steigen deutlich stärker. Bei der Gewerbesteuer sehen Sie den entsprechenden Verbesserungseffekt – den ich Ihnen schon dargestellt habe –, ebenso bei den Kostenerstattungen und Umlagen. Bei den Kosten der Unterkunft steht hier eine Verbesserung; die wird natürlich von der Verschlechterung die Sie gleich sehen dann leider übertroffen, aber auf der Einnahmeseite erwarten wir zunächst natürlich wegen der gestiegenen Ausgaben eine Verbesserung. Die Grundsteuer – das ist sozusagen eine Vorwegnahme des HSK – steht hier auch mit einer Verbesserung.
(Wechsel zu Folie 32)
Bei den Verschlechterungen fällt zunächst oben die deutlichste Position auf. Das sind die Personalkosten mit rund 30 Mio. € Verschlechterung, gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung. Die Ursache ist zum einen in dem Tarifabschluss zu finden. Das sind ungefähr 15 Mio. €, die alleine der Tarifabschluss hier an Mehrkosten gegenüber unserer Planung verursacht. Und erlauben Sie mir, dass ich als Kämmerer einer finanziell arg gebeutelten Stadt auch sehr deutlich sage: dieser Tarifabschluss war und ist für uns nicht zu verkraften. Die anderen 15 Mio. € sind allerdings Mehrkosten, durch zusätzliches Personal, was Verwaltung beschlossen hat, was aber auch teilweise Sie beschlossen haben. Ich will dieser Stelle deutlich machen, dass es nicht darum geht, zu sagen, das war alles leichtfertig. Das war es sicherlich nicht. Wir hatten gute Gründe hier Mehreinstellungen zu beschließen. Aber so können wir nicht weiter machen. Wenn wir neue Aufgaben haben, für die wir neues Personal benötigen, dann gilt dasselbe was ich vorhin gesagt habe, dann müssen wir andere Aufgaben an anderer Stelle zurückfahren und hier mit weniger Personal auskommen, sonst wird das nicht funktionieren; dann laufen uns die Personalkosten deutlich aus dem Ruder.
Sie sehen die Mehrkosten bei den Sach- und Dienstleistungen. Sie sehen die entfallene Bilanzierungshilfe und Sie sehen natürlich dann auch die Mehrkosten bei der Unterkunft, soziale Transferleistungen, Zinsen und all die anderen Dinge, auf die wir ja schon eingegangen sind.
(Wechsel zu Folie 33)
Dann kommen wir zum Haushaltssicherungskonzept. Wir haben, als Verwaltung, in vielen Runden überlegt, welche Vorschläge wir Ihnen machen können. Die erste Position besteht aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die ich Ihnen heute aus Zeitgründen nicht vorstellen möchte. Wir haben bei den Sachkosten Minderausgaben und auch bei den Erstattungen Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhungen, Mehreinnahmen durch Erhöhungen von Kostenerstattungen und ähnliche Maßnahmen identifiziert in fast allen Bereichen der Verwaltung von 7,8 Mio. bzw. 8,3 Mio. €. Wir wollen versuchen, im Bereich der Personalkosten zu einer Einsparung gegenüber der Ursprungsplanung davon 7,5 bzw. 8,5 Mio.€ zu kommen. Gegenüber der Ursprungsplanung heißt, wenn am Ende diese Maßnahme nicht umgesetzt würde, dann würde dies dazu führen, dass die Personalkosten – die Sie vorhin gesehen haben – um sich 7,5 bzw. 8,7 Mio. € erhöhten werden. Das gilt analog auch für alle anderen Positionen; auch dort sind die Konsolidierungsmaßnahmen in die vorhin gezeigten Beträge schon eingerechnet. Nur deswegen sind die Zahlen noch einigermaßen erträglich. Erreichen wollen wir das, durch das Ihnen bekannte System, dass wir durch die Umstellung der Genehmigungen von Wiederbesetzungen und Neueinstellungen durch den Verwaltungsvorstand vierteljährlich und eine wirklich weitgehende Einhaltung der Wiederbesetzungssperre sozusagen zu einem rollierenden System von freien Stellen im Stellenplan kommen wollen. Das ist eine Möglichkeit, die ermöglichen sollte, 7,5 bzw. 8,5 Mio. € zu sparen.
Dann kommen wir zu zwei Positionen, die sicherlich zu besonders viel Diskussionen führen werden. Die Erhöhung der Grundsteuer um 140 Punkte auf 890 Punkte und die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte auf dann 530 Punkte. Lassen Sie mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, wir haben es geschafft, zehn Jahre lang die Realsteuerhebesätze stabil zu halten. Das finden Sie im Ruhrgebiet nach meiner Kenntnis nirgendwo. Wir haben es geschafft, zehn Jahre lang, die ganzen Tarifsteigerungen, die ganzen Mehraufwendungen, all das was war, durch Konsolidierungen bzw. durch stringente Bewirtschaftung aufzufangen. Jetzt haben wir einen Tarifabschluss und andere Mehrkosten, die das leider nicht mehr zulassen. Sie sehen, dass die beiden Konsolidierungsmaßnahmen bei den Steuern zusammen nicht mal die Mehrkosten durch den Tarifabschluss auffangen können. Das soll ein Zeichen sein, dass wir nicht versucht haben, jetzt hier alles über Steuern zu regeln, sondern wir haben auch andere Maßnahmen an dieser Stelle ergriffen. Und sicherlich wird es für diesen Vorschlag viel Kritik geben. Aber ich sage auch ganz deutlich, ich möchte das Unternehmen sehen, das bei den gleichen Mehrbelastungen – die wir in den letzten zehn Jahren gehabt haben – seine Preise stabil gehalten hat. Das haben wir geschafft und unsere Preise sind nun mal leider unter anderem auch die Steuern.
Wir haben einige Einzelmaßnahmen, die wir Ihnen noch vorschlagen, im Bereich Theater/Orchester 500.000 €. Das ist in den ersten zwei Jahren durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen ganz gut zu schaffen; in den Folgejahren wird das Theater allerdings zu deutlichen Maßnahmen kommen müssen, sonst können die das nicht einhalten. Beim WBH und bei der ENERVIE halten wir eine Erhöhung der Ausschüttung für vertretbar; das können die beiden Unternehmen erwirtschaften. Und aus dem alten HSK sind noch etwas über 800.000 € offen.
Insgesamt haben wir Konsolidierungsmaßnahmen von 31 Mio. bzw. 34 Mio. € in den Summen eingeplant, die Sie vorhin gesehen haben. Das heißt – wenn wir das Jahr 2025 nehmen – wenn die Konsolidierungsmaßnahmen nicht beschlossen werden, hätten wir da ein Defizit von 53 Mio. € alleine im Jahr 2025. Und das würde sich dann natürlich fortsetzen in die Folgejahre, und dann passiert genau das – was ich vorhin skizziert habe – dann hätten wir für jedes Jahr etwa 50 Mio. € Defizit; und wären nach fünf Jahren wieder im Bereich dessen, wo wir angefangen haben vor dem Stärkungspakt. Das dürfen wir aus meiner Sicht nicht machen und das ist auch nicht verantwortbar.
(Wechsel zu Folie 34)
Nochmal ein Blick auf die Investitionsmaßnahmen. Das ist eine veränderte Situationen gegenüber den Anfangsjahren dieses Jahrtausends. Einige von Ihnen werden sich noch erinnern, da konnten wir so gut wie nicht investieren. Die Situation ist jetzt dank der vorangegangenen Konsolidierung anders. Wir haben zahlreiche Zukunftsinvestition im Haushalt enthalten. Im Bereich Digitalisierung, Schule, Kita, OGS, Feuerwehr, ÖPNV, Radwege, SeePark Hengstey, Straßen, Brücken, Kinderspielplätze und einiges anderes mehr.
(Wechsel zu Folie 36)
Was folgt aus all dem – was ich Ihnen gerade erzählt habe? Vor Ihnen liegt ein Haushaltsplanentwurf der – wie Sie gerade gesehen haben – zum Glück viele Zukunftsinvestitionen enthält, der genehmigungsfähig ist, weil er eben notwendige Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt, aber eine hohe Ausgabendisziplin erfordert und leider keine Spielräume für weitere Ausgaben ohne die entsprechende Kompensationen enthält.
(Wechsel zu Folie 37)
Ich werde nicht müde – die Folie kennen Sie jetzt mehrere Haushalte schon, und ich trage Sie trotzdem wieder vor – von Bund und Land eine Erfüllung der Zusagen einzufordern, die man uns gegeben hat, damit Städte wie Hagen endlich von den Altschulden entlastet, von ständig steigenden Soziallasten befreit werden, insgesamt aufgabenangemessen finanziert werden und vor allem neue Zukunftsaufgaben die – egal welche Farben Bundes- und Landesregierung haben – auf uns niederprasseln, generell mit den dafür erforderlichen zusätzlichen Finanzmitteln auch ausgestattet werden. Und ich sage sehr deutlich, ohne eine solche Hilfe fehlt Hagen die finanzielle Perspektive und die gesetzlich garantierte Gleichheit der Lebensverhältnisse geht weiter verloren. Ich würde es sogar noch etwas deutlicher sagen: ich fürchte um die kommunale Demokratie, wenn hier nicht endlich Hilfe kommt.
(Wechsel zu Folie 38)
Trotz dieser Forderung nach Hilfe, will ich Ihnen zum Abschluss nochmal sehr deutlich machen, warum ich das Abwarten auf eine Rettung von außen für unverantwortlich halte; auch wenn die Forderung nach Hilfe von außen absolut gerechtfertigt ist. Aber solange diese Rettung nicht da ist und solange wir nicht wissen, wie sie aussieht – und Sie alle wissen, sie ist nicht wahrscheinlicher geworden – solange müssen wir versuchen uns selber zu helfen. Tun wir das nicht, landen wir unausweichlich in der vorläufigen Haushaltsführung; und das dauerhaft. Wir dürfen dann nur noch gesetzliche oder unabweisbar-notwendige Aufgaben ausführen. Auslaufende Verträge von freiwilligen Leistungen dürfen wir nicht mehr verlängern; quasi nach dem Zufallsprinzip, wenn jetzt ein Vertrag ausläuft ist er weg und ein anderer Vertrag – auf den man vielleicht eher hätte verzichten können – der läuft weiter. Wiederbesetzungen oder neue Stellen bei freiwilligen Aufgaben scheiden aus. Für die gilt das Gleiche, was ich gerade für die freiwilligen Verträge gesagt habe. Und das heißt im Ergebnis, jede politische Steuerung – auch durch Sie – im freiwilligen Bereich, entfällt. Und dies – meine Damen und Herren – ist nach meiner festen Überzeugung die weitaus größere Katastrophe für unsere Stadt, als wenn wir die schmerzhaften Konsolidierungsmaßnahmen – die ich Ihnen vorschlage – umsetzen würden. Für diejenigen, die es nicht miterlebt haben, will ich es nochmal ganz deutlich sagen: das was Sie kennen an vorläufiger Haushaltswirtschaft, zwischen Einbringung des Haushaltes und Genehmigung, ist ein Fliegenschiss - um es salopp zu sagen - gegenüber dem, was uns blüht, wenn wir dauerhaft in der vorläufigen Haushaltswirtschaft landen. Es war immer möglich, mit der Perspektive einer Genehmigung, mit der Bezirksregierung zu Verständigungen zu kommen. Diejenigen die länger dabei sind, wissen, wie es Anfang der 2000er Jahre war, wo wir jede Kleinigkeit mit der Bezirksregierung besprechen mussten, wo freiwillige Leistungen wirklich versandet sind. Das droht uns, wenn wir dauerhaft in die vorläufige Haushaltswirtschaft geraten. Und deswegen ist das – aus meiner Sicht – mit das stärkste Argument, warum wir die vorläufige Haushaltswirtschaft verhindern müssen; natürlich neben der von mir dargestellten Perspektive - die keine ist - nämlich eine fortlaufende Neuverschuldung mit dann demnächst 1,2 oder 1,3 Milliarden € Schulden.
(Wechsel zu Folie 39)
Deswegen ist mein Appell an Sie, haben Sie den Mut zur Konsolidierung, trotz der zu erwartenden Widerstände. Lassen Sie uns den Haushalt gemeinsam anpacken und vielleicht haben wir dann ja auch Glück, mit diesem etwas versöhnlichen Bild, finden wir dann den Topf voll Gold unter dem Regenbogen; also vielleicht kommt ja dann doch irgendwann einmal die Hilfe von außen. Das Glück hilft schließlich den Tüchtigen.
Mir bleibt am Schluss nur, mich zum einen natürlich bei der Kämmerei zu bedanken, weil es diesmal besonders schwierig gewesen ist – nicht nur weil die Zahlen so schlecht waren, sondern weil uns auch SAP so manchen Strich durch die Rechnung und durch die Nächte gemacht hat – den Haushaltsplanentwurf aufzustellen; und zum anderen mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit zu bedanken.“.
Herr Oberbürgermeister Schulz schließt sich dem Appell an. Politik und Verwaltung sind in den kommenden Wochen gemeinsam gefordert, in einer fairen und mutigen Diskussion zu Lösungen zu kommen.
Herr Eiche bedankt sich für die Vorstellung. Bezüglich der Liquiditätskredite nach § 89 GO NRW fragt er nach, ob Konsequenzen benannt sind, sofern diese nicht innerhalb der drei Jahre getilgt werden konnten.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die Bezirksregierung dann eine Genehmigung des Haushaltes verweigern müsste.
Herr Frank Schmidt fragt zum Thema Altschuldenschnitt, ob es Signale aus dem Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ gibt.
Herr Gerbersmann antwortet, dass eine schnelle Lösung notwendig ist. Es gibt intensivierte Gespräche zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und dem Bundesfinanzminister. Die Landesregierung reagiert auf Forderungen vom Bund mit Änderungen der Gemeindeordnung. Von den kommunalen Spitzenverbänden ist bereits angemerkt worden, dass der Passus zu den Liquiditätskrediten – und der Tilgung innerhalb von 36 Monaten – nur dann einzuhalten ist, wenn eine Altschuldenlösung gefunden wird. Die Information – über die intensivierten Gespräche – stammt allerdings aus der Zeit vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er macht klar, dass seine Hoffnung deutlich gesunken ist, ob es auf Bundesebene gelingt, auch noch zu einer Altschuldenregelung zu kommen. Selbst wenn das Land NRW eine eigene Altschuldenregelung trifft, dann hilft das bei den Zinsrisiken, es würde allerdings nicht zu einer Entlastung führen.
Herr Fritzsche fragt, ob die Verwaltung sich bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer am Umland orientiert hat. Weiter fragt er, ob es sich bei den 800.000 € aus dem letzten HSK um eine große, oder viele kleine Maßnahmen handelt, die noch ausstehend sind.
Herr Gerbersmann antwortet, dass es nicht viele Maßnahmen sind, aber es sich hierbei auch nicht um eine große Maßnahme handelt. Er erläutert, dass sich die Stadt Hagen mit den beabsichtigten Grund- und Gewerbesteuerhebesätzen natürlich im oberen Bereich befinden wird, die Verwaltung jedoch vermeiden wollte, in die ganz oberen Spitzenpositionen zu geraten. Ein höherer Betrag wäre denkbar, um das Defizit weiter abzusenken. Die Gründe die aus seiner Sicht dagegen sprechen, hat er aber bereits erläutert.
Herr Eiche sieht eher die Transferleistungen für Sozialausgaben anstelle der Altschulden als die Hauptproblematik. Er fragt, ob es Bestrebungen des Bundes gibt, nach der Konnexität auch bei den Kosten der Unterkunft mehr unterstützen zu wollen. Er merkt an, dass nicht alle Fraktionen neue Aufgaben gefordert haben, sondern gerade er in seiner letzten Haushaltsrede gefordert hat, alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Weiter fragt er, wieso der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenpunkt genannt wird, der Regionalverband Ruhr (RVR) jedoch nicht.
Herr Oberbürgermeister Schulz appelliert, dass bei der Haushaltsberatung natürlich auch Sachfragen geklärt werden können, er bittet jedoch darum, auf politische Grundsatzstatements zu verzichten.
Herr Fritzsche erinnert, dass in der Vergangenheit lange Listen mit Einzelmaßnahmen für die Konsolidierung erstellt worden sind. Nach dem aktuellen Entwurf beschränkt sich die Konsolidierung diesmal auf ein paar HSK-Vorschläge. Er fragt, ob alle Beschlüsse – die in den letzten Monaten gefasst worden sind – mit eingeflossen sind.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass es bei den Transfererstattungen des Bundes zu einer höheren Erstattung kommen soll. Der RVR wurde nicht genannt, da die Kosten im Verhältnis zu den anderen Aufgelisteten sehr viel niedriger sind. Zu den Sachkosten und den Kostenerstattungen/Kostenumlagen gibt es eine dezidierte Liste mit 50 – 60 Maßnahmen. Diese ist auch dem Haushaltsplan zu entnehmen. Zunächst sind die Beschlüsse im HSK eingearbeitet worden. Dazu wurde auch eine Liste mit den Beschlüssen erstellt, bei denen die Verwaltung empfiehlt, diese noch einmal zu überdenken. Er unterstreicht, dass nicht einfach einzelne Beschlüsse ausgenommen worden sind. Wenn der Rat der Verwaltung folgt, sind diese Beschlüsse aufgehoben, andernfalls gelten diese weiter, jedoch verschlechtert sich das Ergebnis und es müssen entsprechende Kompensationen gefunden werden.
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