14.12.2023 - 5.4 gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche erläutert den Antrag und den ergänzenden Sachantrag (Anlage 1). Die in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeworfenen Punkte sind im Sachantrag enthalten. Grundlegend ist den Antragstellern wichtig, dass es sich bei der Umsetzung von Beschlüssen – insbesondere von denen, die von der Politik ausgehen – oft um langwierige und intransparente Prozesse handelt. Um hier jeweils die richtigen und aktuellen Sachstände und ggf. Gründe nachvollziehen zu können, soll das beantrage Antrags- und Beschlusscontrolling beschlossen werden. Dadurch können weitere Anfragen zu Sachständen in den Gremien vermieden werden. Des Weiteren hofft er, dass mit der Einführung von Allris 4 auch ein technisches Mittel besteht, hierbei zu einer Erleichterung zu kommen.

 

Herr Frank Schmidt schließt sich Herrn Fritzsche an und erläutert die Problematik der Beschlussverfolgung anhand eines Beispiels aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg. Er sieht in Teilen auch eine gewisse Ignoranz, was die Beschlüsse von Bezirksvertretungen angeht und wir dem Vorschlag daher so zustimmen.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in jeder Sitzung des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Beiräte den Stand aller noch offener Beschlüsse des jeweiligen Gremiums vollständig in Form einer Drucksache mit eigenständigem Tagesordnungspunkt vorzulegen. Das Antrags- und Beschlusscontrolling führt immer das letztentscheidende Gremium für den jeweiligen Antrag bzw. die jeweilige Verwaltungsvorlage. Ausgenommen hiervon sind die Bezirksvertretungen.

 

Die Listen unterteilt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Beschlüssen - enthält je Antrag wenigstens folgende Informationen:

Antragsteller, Datum der Einreichung bzw. des Beschlusses, Thema, Bearbeitungsstand (ggf. mit Begründung von Verzögerungen), zuständiger Bereich.

 

Nachdem ein Vorgang erstmals als „erledigt“ eingestuft wurde, unterliegt er nicht mehr dem Antrags- bzw. Beschlusscontrolling. Anträge und Verwaltungsvorlagen werden nicht mit in die Controllinglisten aufgenommen, wenn die Umsetzung mit Beschlussfassung erledigt ist.

 

Das Verfahren wird mit dem Sitzungsjahr 2024 eingeführt und umfasst sämtliche Beschlüsse ab Beginn des Antrags- und Beschlusscontrollings im Januar 2024 und kann auf Antrag auch auf einzelne, ältere Beschlüsse ausgedehnt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen