14.12.2023 - 4.1 Anfrage der AfD-Fraktionhier: Null-Toleranz-Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
Wortprotokoll
Frau Sieling fragt, wie viel Prozent der Mitarbeiter an den angebotenen Seminaren teilgenommen haben. Weiter stellt Sie fest, dass laut der Stellungnahme eine regelmäßige Begutachtung der Verwaltungsbüros durch das Flächenmanagement stattfindet und ein Umbau so gestaltet wird, dass die Büros sicher genutzt werden können. Ihr sind zahlreiche Büros in der Verwaltung bekannt, in denen das nicht gewährleistet ist. Sie fragt, bis wann das im Rathaus überall umgesetzt werden soll.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Beschluss:
1. Inwiefern und wann genau sind entsprechende Angebote für alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus angeboten und durchgeführt worden?
2. Weshalb gibt es nicht an jeder Telefonanlage einen Notfallknopf?
3. Sind die neu angelegten Büroräume in der Volme Galerie mit Notfallknöpfen ausgestattet?
4. Warum wurde nicht auf die Taschenkarte zum Schutz von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern hingewiesen, wenn auch da durchaus von einer Gefährdungslage auszugehen ist?
5. Wurde darüber nachgedacht auch in Hagen Selbstverteidigungskurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt anzubieten?
6. Wie oft werden Mitarbeiter entsprechend geschult/aufgeklärt?
7. Unter dem Punkt 6.4. des Präventionsleitfadens (https://www.sicherimdienst.nrw/system/files/media/document/file/21-0989-lafp_broschure-mehr-schutz-und-sicherheit_barrierefrei-bild-neu.pdf ) heißt es:
„Vorsorge- und Verhaltensmaßnahmen sind beispielsweise Besucherinnen und Besucher so zu platzieren, dass Beschäftigte den kürzesten Weg zur Tür haben, keine gefährlichen Gegenstände (Scheren, Tacker etc.) in Greifnähe liegen zu lassen, Fluchtwege freizuhalten, die eigene Privatsphäre nicht preiszugeben (zum Beispiel Familienfotos, Hinweise auf Hobbys). Darüber hinaus sollte bereits bei der Gebäudeplanung auf eine sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung hingewirkt werden. Hierzu zählen eine gute Beleuchtung und Beschilderung im Gebäude, an Ausgängen und Parkplätzen, Flucht- und Rettungswege, Gebäudeleitsysteme, Notruf- und Alarmierungssysteme, eine Zugangssteuerung für den Publikumsverkehr so-wie geeignete Flur-, Warte- und Aufenthaltsbereiche.“
Wird/ wurde bei der Ausstattung der Büros/ der Rathausgebäude darauf geachtet?
8. Sind alle Arbeitsplätze entsprechend eingerichtet?
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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141,5 kB
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222,3 kB
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