02.11.2023 - 6.4 Beauftragungen zum Konzernabschluss 2022 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0819/2023, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, der Billigung des vorgelegten Konzernabschluss 2022 zu.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfersr den Konzernabschlussr das Jahr 2022.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Einstimmig beschlossen

 

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