02.11.2023 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Emst keine massive Bebauung wollen. Daher spricht sich die FDP-Ratsgruppe gegen den Beschluss aus.

 

Herr Eiche fragt zu Seite 5 der Vorlage, ob juristisch geprüft worden ist, dass die Pflanzung einzelner Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken vorgeschrieben werden kann. Weiter fragt er, ob auch Obstbäume zu den heimischen Sträuchern zählen. Er weist auf einen Widerspruch in der Vorlage hin und fragt, ob die Baumschutzpflegesatzung gilt. Abschließend merkt er an, dass zu wenig Parkplatzflächen eingeplant worden sind

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass auch Obstbäume zu den heimischen Sträuchern gehören.

 

Herr Keune erklärt, dass es Pflanzlisten gibt, aus denen die entsprechenden Sträucher und Bäume ausgewählt werden können. Die Verwaltung schreibt nicht konkret vor, welcher Baum oder Strauch im Einzelnen gepflanzt werden muss. Zu dem Widerspruch gibt er an, dass die Baumschutzpflegesatzung in Bebauungsplänen nicht zutrifft. Nach Satzungsbeschluss ist jedoch die Bestimmung des Bebauungsplans zu beachten.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan sind die Begründung (Teil A) vom 25.09.2023 und der Umweltbericht (Teil B) vom 08.12.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 574 und 578 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

12

 

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

 

2

 

Die Linke

-

-

-

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

45

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3896&TOLFDNR=337195&selfaction=print