21.09.2023 - 6.4 Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Voraussetzungen gem. § 116 a Abs. 1 der GO NRW für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sind erfüllt, daher wird gem. § 116 a Abs. 2 GO NRW auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage