21.09.2023 - 6.15 Bebauungsplan Nr. 4/63 (90) Bathey Süd - Teilau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.4/63 (90) Bathey Süd inklusive seiner Änderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63 (90) liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele. Die Teilaufhebung bezieht sich auf die Flur 3, teilweise Flurstück 519, 520, 541, 542 und 566.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 0,4 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3895&TOLFDNR=335700&selfaction=print