15.06.2023 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung an allen Gesprächen teilgenommen hat. Er sagt zu, dass er den aktuellen Sachstand der Abstimmungen in den regelmäßigen Runden mit den Verkehrsbehörden des Märkischen Kreises mitteilen wird.
Herr Gerbersmann berichtet, dass die Verwaltung die Auswirkungen des LKW-Durchfahrtsverbots auf das Hagener Stadtgebiet kritisch beobachtet. Aktuell finden Verkehrszählungen im Volmetal statt, zu denen die Verwaltung nach der Sommerpause berichten wird. Er vermutet, dass für das Volmetal kaum Mehrbelastungen zu erwarten sind. Jedoch befürchtet er, dass die Selbecker Straße als Ausweichroute vermehrt genutzt werden könnte.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass dies seines Wissens nach nicht geplant ist, wird aber vom Jobcenter nochmals eine Antwort einholen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass für alle Baustellen die Vereinbarung besteht, diese in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Er wird diese Anregung an die Breitbandkoordination weitergeben.
Herr F. Schmidt berichtet davon, dass vermehrt Wildschweine an die Wohngebiete und Parks heranrücken oder sich in diesen aufhalten. Er würde gerne wissen, wie sich die Verwaltung dieser Herausforderung stellt, damit es nicht zu Personen- oder Sachschäden kommt.
Herr Gockel erklärt, dass das Jagdrecht in Deutschland an Grund und Boden gekoppelt ist. In ausgewiesenen Waldgebieten können nach den Schonzeitregeln Wildschweine bejagt werden. Einflussnahmemöglichkeiten darauf hat die Verwaltung aber nicht. Als Privatperson kann lediglich durch Zäune verhindert werden, dass sich Wildschweine auf den Grundstücken aufhalten.
