15.06.2023 - 6.20.1 Weiteres Vorgehen - Ausbau des lokalen ÖPNV

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voigt bringt den Sachantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI Hagen sowie der Ratsgruppen FDP, Die Linke. und HAK (Anlage 2) ein.

Er erläutert, dass es auch Sicht der Politik absolut notwendig ist, einen weiteren Betriebshof zu errichten.

 

Herr Eiche erklärt, dass die AfD-Fraktion nicht an der Erstellung des Sachantrags beteiligt war. Seiner Meinung nach ist nach Prüfung des vorliegenden Gutachtens eine Straßenbahn finanziell nicht realisierbar. Jetzt ein erneutes Gutachten zu beauftragen, aus dem aller Wahrscheinlichkeit nach auch hervorgehen wird, dass das höherwertige Bussystem zu bevorzugen ist, wäre unwirtschaftlich. Das Ergebnis der Studien kann jetzt schon klar erkannt werden.

Herr Eiche zeigt sich enttäuscht, dass eine Gondelbahn nicht tiefergehend geprüft wurde. Er glaubt nicht daran, dass die Erstellung des Gutachtens ergebnisoffen verläuft. Daher wird die AfD-Fraktion diesem Sachantrag nicht zustimmen.

 

 

Herr König erläutert den bisherigen Ablauf bezüglich der Beratung des vorliegenden Gutachtens. Dabei war es das politische Ziel, finanzielle Mittel für ein vertiefendes Gutachten zu beschaffen und dieses schnellstmöglich zu beauftragen. Die Verwaltung sagte seinerzeit zu, dass die Beauftragung eines Gutachtens, welches durch Haushaltsmittel finanziert wird, schneller gehen würde. Erst jetzt habe Herr König festgestellt, dass die Mittel erst mit Beschluss des kommenden Haushaltsplans bereitgestellt werden sollen. Er bedauert die erneute zeitliche Verzögerung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz korrigiert, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausschließlich für die Förderung einer Straßenbahn zur Verfügung gestanden hätten und nicht für ein ergebnisoffenes Gutachten.

 

Herr Rudel kritisiert ebenfalls, dass das Gutachten verspätet in Auftrag gegeben werden soll. Seine Fraktion ging seinerzeit davon aus, dass durch Nutzung von Haushaltsmitteln eine Beauftragung zeitnah erfolgen würde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass Fördermittel für eine ergebnisoffene Prüfung auch im kommenden Jahr nicht bereitstehen würden. Aus Gründen der schnelleren Beauftragung  wollte die Verwaltung selbst dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Diese können aber erst mit dem neuen Haushalt eingeplant werden.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlagen 0222/2023 und 0222-1/2023 der Verwaltung zur Kenntnis und präzisiert den Beschlussvorschlag wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei einem namhaften und anerkannten Gutachter eine ergebnisoffene vergleichende Machbarkeitsstudie zur Realisierung

 

a. eines Höherwertigen Bussystems (BHLS),

b. einer Straßenbahn

 

in Auftrag zu geben.

 

Der wettbewerblich ermittelte Gutachter soll erfolgreiche Expertise in Machbarkeitsstudien für öffentliche Verkehrssysteme (für Bus/BHLS als auch für Straßenbahnen) vorweisen können und die Prüfung ergebnisoffen durchführen.

 

Die Forderungen an das neue Gutachten ergeben sich aus der Aufstellung der Verwaltung in der Begründung der Vorlage und basieren auf den Vorschlägen des Workshops vom 30.01.2023 (siehe Vorlage 0222/2023, Seite 3f).

 

Das Gutachten wird auf der Basis der Beschlusslage der Stadt Hagen, des Landes NRW sowie ggf. des Bundes bzw. der EU erstellt. Dem Gutachter werden die von der Stadt Hagen bereits durchgeführten Studien zu einem Regionalstadtbahnsystem und der daraus folgenden Konkretisierung der ersten Betriebsstufe aus den neunziger Jahren zur Verfügung gestellt. Letztere dienen dabei als Information aber nicht als Grundlage für die beauftragten Untersuchungen, da die Untersuchungen in den 1990er Jahren unter anderen Rahmenbedingungen durchgeführt wurde. Sinnvolle Ansätze können vom Gutachter aufgegriffen werden.

 

Als Zeitraum für die Bearbeitung des Gutachtens werden 24 Monate ab Auftragserteilung angestrebt. Eine längere Bearbeitungsdauer ist jedoch aufgrund der umfangreichen Untersuchungen ebenfalls zulässig. Ein Zeitplan ist aufzuzeigen.

 

Die beteiligten Ratsgremien sind vom Fortlauf der Untersuchungen zu unterrichten. Es wird mindestens ein Werkstattgespräch pro Korridor sowie zur Innenstadt mit den begleitenden politischen Gremien (z. B. Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und betroffene Bezirksvertretungen) und eine generelle Präsentation der (ggf. Zwischen-) Ergebnisse in einem größeren Kreis durchgeführt. Die Workshops dienen dazu, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und unerwünschte Trassenuntersuchungen zu vermeiden. Zusätzlich ist ein Werkstattgespräch für die Vorstellung der Vereinfachten Standardisierten Bewertung einzuplanen.

 

Die vorliegenden Untersuchungskorridore werden im Tag-Verkehr mindestens durch einen 10-Minuten-Takt bedient. Die Stadtmitte ist zu erschließen.

 

Das höherwertige öffentliche Verkehrsmittel ist so zu planen, dass

- Behinderungen durch konkurrierende Verkehrsarten möglichst verhindert werden,

- der Fahrkomfort im Fahrzeug dem zeitgemäßer Nahverkehrsmittel entspricht,

- auf jedem Korridor ggf. auch ortsteilbezogen bis zu vier Trassenvarianten untersucht werden,

- als durchschnittliche Reisegeschwindigkeit bezogen auf die Trassen des höherwertigen Verkehrssystems mindestens 22 km/h angestrebt werden sollen,

- zentrale, optimierte Umsteigehaltestellen mit kurzen Wegen geplant werden,

- die Trassen in außenliegenden Stadtbereichen ggf. in mehrere Endabschnitte aufgeteilt werden können, um die Anzahl der Umsteigevorgänge zu minimieren,

- positive und zeitgemäße Akzente in der Stadtentwicklung unterstützt werden und

- für mindestens zwei festzulegende Abschnitte pro Untersuchungskorridor und der Innenstadt Visualisierungen erstellt werden, die beispielhaft die Integration des höherwertigen Verkehrsmittels in den öffentlichen Raum zeigen.

 

Es werden mindestens die folgenden drei Untersuchungsfälle betrachtet: Planungsnullfall, Planfall BHLS und Planfall Straßenbahn.

 

Der Gutachter ermittelt in enger Abstimmung mit den Fördermittelgebern wie z. B. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Land NRW und Bund die entsprechenden konkreten Fördermittel für alle gewählten Planungsfälle bezogen auf die benötigte Infrastruktur (Streckenführung, Betriebshöfe, Beschleunigungsmaßnahmen, Fahrzeuge etc.). Auf der Basis dieser Planungen werden die sich ergebenden Betriebskosten (laufender Betrieb, Personalkosten etc.) für die gewählten Untersuchungsfälle ermittelt. Alle Kosten werden auf einheitlicher Basis berechnet.

 

Der Gutachter erstellt eine vereinfachte Standardisierte Bewertung auf der Grundlage seiner Untersuchungsansätze.

 

Der Gutachter zeigt für die Stadt Hagen sinnvolle Zwischenschritte für die kontinuierliche Verbesserung des jetzigen ÖPNV-Systems auf. Ziel ist die frühzeitige Weiterentwicklung hin zu einem höherwertigen ÖPNV-System aus BHLS und/oder Straßenbahn. Diese umsetzungsfähigen Schritte müssen in den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen übernommen werden können. Der Gutachter schätzt grob die Kosten für die aufgezeigten Entwicklungsstufen ab.

 

hrend der Bearbeitung ggf. auftretende offene Fragestellungen werden dem Rat der Stadt Hagen zur abschließenden Klärung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vorschlag für ein Beteiligungsformat zu erarbeiten. Dem Rat werden im Rahmen der Vergabeentscheidung die Angebote und Referenzen der Bieter zur Verfügung gestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

12

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

2

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen