11.05.2023 - 3.2 Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel bringt den Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 1) ein.

 

Herr Gerbersmann geht auf die von der SPD-Fraktion eingebrachten Punkte des Sachantrages ein.

Er teilt mit, dass alle Rückstellungen im Detail in der Anlage 4a der Vorlage aufgeführt sind. Diese Rückstellungen werden zusammen mit dem Beschluss zum Jahresabschluss durch den Rat final beschlossen. Die Begründungen zu den einzelnen Rückstellungen sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen.

Herr Gerbersmann zeigt sich über den Prüfauftrag verwundert. Ein ähnlicher Prüfauftrag mit einer anderen Zielsetzung sei vor einigen Jahren schon einmal eingereicht worden.

Weiter stellt er infrage, ob die Prüfung der Drohverlustrückstellungen sinnvoll ist. Er korrigiert den im Antrag genannten Betrag in Höhe von 12,78 Millionen Euro, da sich die Summe auf lediglich 12.780 Euro beläuft. Die entsprechenden Rückstellungen wurden mit der Eröffnungsbilanz gebildet. Die notwendigen Abzinsungen führen zu Abschreibungen, um welche es sich bei den 12.780 Euro handelt. Insgesamt sind dafür etwa von 1 Million Euro als Rückstellung vorhanden. Diese Summe sollte bis zum Auslaufen aller vorhandener Erbbaurechtsverträge ausreichen.

Im Bezug zum dritten Punkt führt Herr Gerbersmann zum Gesetz zur Isolierung der aus der Coronapandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein Westfalen (NKF-CUIG) aus. Er erinnert daran, dass es sich bei dieser Hilfe nicht um echtes Geld handelt, sondern lediglich um die Möglichkeit, Kosten durch eine Isolierung ergebnisneutral auszubuchen. Dieser Posten kann anschließend über 50 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Seiner Meinung nach ist es weder sinnvoll noch geboten, bei dem vorliegenden Überschuss durch eine solche Buchung einen künstlich erhöhten Jahresabschluss auszuweisen. Damit würde der Haushalt und auch die zukünftigen Generationen über einen sehr langen Zeitraum belastet werden. Dies widerspricht seinem Verständnis von Generationengerechtigkeit.

Weiter merkt er an, dass Einnahmen, die aufgrund der Coronapandemie erfolgten, den Ausgaben entsprechend gegenzubuchen sind. Als Beispiel führt er Erstattungen für Gewerbesteuern an. Wenn Unternehmen aufgrund erwarteter Einnahmeausfälle während der Coronapandemie die Gewerbesteuervorauszahlungen verringert hatten und nun Nachzahlungen leisten müssen, zählen diese als coronabedingte Einnahmen.

Herr Gerbersmann erläutert, dass schon in der Vergangenheit nachgefragt wurde, ob Jahresüberschüsse nicht auf die Folgejahre übertragen werden können. Dies wäre ausschließlich dann rechtens, wenn eine Kommune nicht überschuldet ist. Dann könnt ein Jahresüberschuss in eine Ausgleichsrücklage überführt werden. Aufgrund der Überschuldung Hagens muss ein Jahresüberschuss zum Abbau der Überschuldung herangezogen werden. Ein verbesserter Jahresabschluss führt zwar zu einer verringerten Überschuldung, aber nicht zu einem besseren Ergebnis in den Folgejahren.

Er führt weiter dazu aus, inwieweit Tarifsteigerungen von Bilanzierungshilfen erfasst werden könnten. Dies wäre aber erst für den Jahresabschluss 2023 relevant. Dazu wurde bereits durch eine Kommune eine Anfrage beim Land gestellt, auf deren Antwort nun gewartet werden muss. Sollte diese Vorgehen möglich sein, würde Herr Gerbersmann dieses Instrument insbesondere für die Einmalzahlungen nutzen. Aktuell steht noch nicht fest, wie die Mehrbelastungen im Haushalt finanziert werden sollen.

Weiter sollte geprüft werden, inwieweit das NKF-CUIG auch in Zukunft anwendbar sein wird. Für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 dürfen die Mehrbelastungen der Coronapandemie und der Mehrbelastungen durch den Ukrainekrieg isoliert werden. Für die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 gilt dies lediglich noch für die Mehrbelastungen aufgrund des Ukrainekriegs. Derzeit gibt es allerdings keine Möglichkeit, die Mehrbelastungen im kommenden Haushalt zu isolieren. Dies geht nur über den Jahresabschluss.

 

Herr Rudel erklärt, dass der Sachantrag der SPD-Fraktion nicht weiter aufrechterhalten wird.

 

Herr König merkt an, dass im Entwurf des Jahresabschlusses neue Rückstellungen für die Sanierung von Trinkwasserleitungen in Höhe von 510.000 Euro gebildet wurden. Er möchte konkret wissen, für welche Leitungen diese Rückstellung geplant ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, diese Information zum Protokoll nachzuliefern.

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die von Herrn König genannten Rückstellungen in Höhe von 510.000 € wurden für die Sanierung von Trinkwasserleitungen in der Feuerwache Ost (Florianstr. 2) gebildet. Die wichtigsten Bestandteile der Sanierung sind die Löschwasserversorgung, das Trinkwassernetz, die Warmwasserbereitung und -verteilung sowie die Sammelsicherungen und Maschinenanschlüsse.]

 

Herr Klepper stimmt Herrn Gerbersmann zu, bei entsprechendem Jahresüberschuss keine Abschreibung corona- oder ukrainekriegbedingter Kosten über 50 Jahre vorzunehmen, sondern diese aus einem Überschuss zu bezahlen.

 

Herr König hat Herrn Gerbersmann so verstanden, dass mit dem heutigen Beschluss der Jahresabschluss festgestellt wird. Bevor er aber dazu eine Entscheidung treffen kann, benötigt er eine Antwort auf seine Frage.

 

Herr Gerbersmann stellt klar, dass der Jahresabschluss erst nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Rat der Stadt Hagen festgestellt wird und nicht heute.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen