11.05.2023 - 6.9 Beteiligung der Stadt Hagen bei der Vergabe ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Vergabe des Heimat-Preises NRW und vergibt diesen Preis unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“.
2. Der Preis wird für die Jahre 2023 bis 2027 ausgelobt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Heimat-Preis vom zuständigen Ministerium auch über das Jahr 2027 hinaus ausgelobt wird.
3. Die Öffentlichkeit ist angemessen über die Vergabe des Heimat-Preises zu informieren.
4. Um das bürgerschaftliche Engagement für unsere Heimat von Einzelpersonen, Gruppen, Verbänden, Vereinen oder sonstigen ehrenamtlich tätigen Organisationen noch umfänglicher würdigen zu können, wird gemäß der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen jährlich für drei Preisgewinner eine dreistufige Preisgeld-Differenzierung vorgenommen. Die Jury wird ermächtigt, die Höhe der jeweiligen Preisgelder nach eigenem Ermessen festzulegen und dies auch jährlich ändern zu können.
5. Im Jahr 2023 soll auf Wunsch der Jury für den Ausschreibungszeitraum 2019 bis 2022 der Förderschwerpunkt das Thema „Weitergabe des Heimatgedankens an die nächste Generation – Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung“ sein. In den Folgejahren wird die neu zu bestimmende Jury die Förderschwerpunkte definieren, sofern das MHKBD keine eigenen Förderschwerpunkte bestimmt.
6. Kriterium für die Auswahl der Preisträger soll die Bedeutung der vorgeschlagenen Konzepte/Personen/Institutionen für die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie für die Stärkung der Hagener Stadtgesellschaft im Sinne eines wachsenden Heimatgefühls sein.
7. Die Preisgelder sollen ausschließlich für die der Jury-Entscheidung zugrunde liegenden Projekte bzw. Aktivitäten der ausgezeichneten Personen bzw. Institutionen verwendet werden. Die Stadt Hagen kann die Mittelverwendung stichprobenhaft prüfen und bei Nicht-Beachtung dieser Bedingung die ausgezahlten Gelder zurückfordern und an das MHKBD zurückleiten. Die Gewinner sind vor der Auszahlung der Preisgelder angemessen über diese Bedingung zu informieren.
8. Über die Vergabe des Heimat-Preises entscheidet eine Jury, der folgende Personen angehören sollen:
Stephanie Krause (Geschäftsführerin der Freiwilligenzentrale Hagen und Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen [LAGFA]),
Birgit Buchholz (Vorsitzende des Trägervereins der Freiwilligenzentrale Hagen),
Peter Mook (Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen),
Michael Eckhoff (Stadtheimatpfleger),
je zwei Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hagen sowie je ein Mitglied aller übrigen Fraktionen und Ratsgruppen im Rat der Stadt (die Jury-Mitglieder müssen nicht Mandatsträger*innen im Rat der Stadt Hagen sein):
CDU: Dennis Rehbein
CDU: Karl-Josef Steden
SPD: Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach
SPD: Petra Holtmann
Bündnis 90/Grüne: Hartmut Gloger
AfD: Michael Eiche
Hagen Aktiv: Kirsten Schuchardt
BfHo/Die Partei: Michael Schuh
Die Linke: Ralf Sondermeyer
FDP: Katja Graf
HAK: Michael Tropp
9. Die Sammlung von Preis-Vorschlägen, die Einberufung und Durchführung der Jury-Sitzungen sowie die Verteilung der Preisgelder und -skulpturen ist Aufgabe der Verwaltung.
10. Bis zum 31.12. eines jeden Jahres ist der 1. Preisträger des betreffenden Jahres nebst Begründung der Auswahl der Bezirksregierung Arnsberg zu nennen. Aus den so eingegangenen Rückmeldungen aus dem gesamten Bundesland wählt das MHKBD einen oder mehrere Jahres-Preisträger für NRW aus.
