23.03.2023 - 4.2 Anfrage der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
Wortprotokoll
Herr F. Schmidt dankt der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage. Er kritisiert, dass zu Beginn der Stellungnahme mitgeteilt wird, dass eine genaue Auswertung aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht möglich sei. Dieser Satz sei aber faktisch falsch, da dieser im zweiten Satz revidiert wird. Er möchte daher wissen, ob eine genauere Auswertung noch nachgereicht wird und ob etwas dagegen spricht, die Ausgabengruppe einer zentralen Erfassungssystematik zu unterwerfen. Er schlägt vor, eine entsprechende Datei zentral zu führen, in die die Mitarbeitenden die jeweiligen Ausgaben erfassen. Er erinnert an die Verantwortung der Ratsmitglieder gegenüber den Ausgaben im Haushalt.
Herr Gerbersmann erklärt, dass sich der erste Satz auf einen vertretbaren Aufwand bezieht. Er führt aus, dass aufgrund der ungenauen Definition im Antrag eine Vielzahl von Gutachten in die Auswertung einfließen könnten. Als Beispiele nennt er Gutachten nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz, Schuleingangsuntersuchen und Architektenverträge.
Bei der Beantwortung hat sich die Verwaltung auf die für die Politik relevanten Ausgaben beschränkt, die nicht Teil der Tätigkeiten laufender Verwaltung sind. Diese Art von Ausgaben können über die angegebene Kostenart gefiltert werden. Sollte die Verwaltung dem Anliegen von Herrn Schmidt nachkommen, müssten alle Verwaltungsstellen abgefragt werden und die Ergebnisse würden äußerst umfangreich sein.
So wurden aber dennoch relevante Themen, wie beispielsweise Gutachten zur Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen, mit aufgeführt, obwohl auch die Beauftragung der Experten ein Teil der laufenden Verwaltung und gelebte Praxis ist.
Herr Gerbersmann erklärt abschließend, dass eine weitere Aufstellung nicht vorgesehen ist.
Herr König möchte wissen, ob in der Aufstellung nur Eigenanteile oder auch Zuschussanteile von Förderungen aufgeführt sind.
Herr Neuhäuser erklärt, dass die Zahlen den konsumtiven Aufwand darstellen. Erhaltene Förderungen sind dem nicht entgegengestellt. Des Weiteren sind in der Aufstellung keine Expertisen oder andere Gutachten enthalten, die im Rahmen von Investitionsmaßnahmen getätigt wurden, da diese als Teil der Aktivierungskosten nicht auf dieser Kostenart, sondern direkt beim Verursacher erfasst werden.
Herr F. Schmidt erinnert an die Frage zur zentralen Erfassungssystematik.
Herr Gerbersmann erklärt, dass unter dieser Kostenart zentral alle Prüfungen erfasst werden, die außerhalb der normalen Verwaltungstätigkeit anfallen. Diese können einfach zusammengestellt und ausgewertet werden. Alle anderen Gutachten werden an der verursachende Stelle verbucht.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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284,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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210,3 kB
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