09.02.2023 - 6.6 Erweiterung des Bewohnerparkraumkonzeptes in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass zu der Vorlage eine entsprechende Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mitte erfolgt ist. Darüber hinaus liegt ein Sachantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Grüne, sowie der Ratsgruppe FDP (Anlage 1) vor. Außerdem liegt ein von der Verwaltung geänderter Beschlussvorschlag vor (Anlage 2).

 

Herr Keune führt zum geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung (Anlage 2) aus. Dieser berücksichtigt sowohl die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mitte als auch den Sachantrag (Anlage 1). Auch wenn gegenseitige Einflüsse bestehen, sieht die Verwaltung das Parkraummanagementkonzept nicht in einem zwingenden Zusammenhang mit dem Anwohnerparken. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Anwohnerparken in der Fassung der Bezirksvertretung Mitte zu beschließen und darüberhinausgehend ein Parkraummanagementkonzept zu erstellen. Da es sich hierbei um einen enormen Verwaltungsaufwand handelt, muss zunächst eine Planung für das Konzept erstellt werden, die dann abgearbeitet wird. Zu den Gebühren führt er aus, dass diese zunächst auch nach der Verwaltungsvorlage bestehen bleiben sollen, sich die Verwaltung in Zukunft aber durchaus mit einer Erhöhung auseinandersetzen muss.

 

Herr Klepper merkt an, dass eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung wichtig ist. Daher ist die Hauptforderung in dem Sachantrag (Anlage 1) ein Konzept auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt wird. Hierbei ist die Beteiligung der Bevölkerung und der Träger öffentliche Belange auf jeden Fall zu beachten. So kann gewährleistet werden, dass sich die Parkplatzsituation für die Anwohner verbessert. Er kann dem kurzfristig geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, sofern die folgenden Punkte Berücksichtigung finden. Hierbei benennt er die bereits erwähnte Beteiligung der Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange, sowie der betroffenen Bezirksvertretungen, die Berücksichtigung von Handwerker-, Pflege- und Lieferdiensten u. ä., die Evaluation der Erfahrungen mit den Flächen die beschlossen werden sollen, sollen mit einfließen. Die Mehreinnahmen, die durch die höheren Gebühren generiert werden, sollten zur Hälfte zur Verbesserung des ÖPNV und zum Parken außerhalb des Straßenraums genutzt werden. Außerdem soll die Verwaltung auf entsprechende Beispiele anderer Kommunen zurückgreifen. Sofern diese Punkte mit berücksichtigt werden, kann die CDU-Fraktion der Ergänzung folgen.

 

Herr König erklärt, dass bereits im Jahr 2021 ein gegenläufiger Ratsbeschluss gefasst wurde. Dort wurde beschlossen, dass das Innenstadtparkraumkonzept erweitert wird. Er kritisiert, dass der vierseitige Sachantrag (Anlage 1) erst einen Tag vor der Ratssitzung an die anderen Fraktionen und Ratsgruppen weitergeleitet worden ist, sodass sich niemand mit dem Sachantrag auseinandersetzen konnte. Er führt aus, dass der Inhalt des Antrags bereits in der Bezirksvertretung Mitte vorlag, dort aufgrund mangelnder Zuständigkeit allerdings nicht beraten wurde. Eine frühzeitige Information über den Sachantrag (Anlage 1) auch an die anderen Fraktionen und Ratsgruppen hätte er für fair und sinnvoll gehalten. Er hält es für problematisch, wie im Rat mit solchen Tischvorlagen umgegangen wird. Daher schlägt er vor, nur den Beschluss der Bezirksvertretung Mitte zu treffen und für die restlichen Beschlusspunkte 1. Lesung zu beschließen.

 

Herr Frank Schmidt schließt sich den Ausführungen von Herrn König an. Er äußert Bedenken, dem Sachantrag (Anlage 1) zuzustimmen. Die erhöhten Parkkosten treffen seiner Meinung nach in erster Linie die Mieterinnen und Mieter. Außerdem sind nicht in allen Stadtbezirken die Grundstücke für zusätzliche Parkmöglichkeiten vorhanden. Er geht davon aus, dass die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in allen Stadtbezirken für erheblichen Unmut in der Bevölkerung sorgen wird und unterstützt daher den Vorschlag nur der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mitte zu folgen und den Rest in 1. Lesung zu behandeln.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass der Verwaltungsbeschlussvorschlag versucht, die Diskussionsergebnisse der Bezirksvertretung Mitte, aber auch den Sachantrag zu verbinden und somit einen guten Kompromiss aufzuzeigen.

 

Herr Klepper erklärt, dass es sich hierbei um einen Antrag nach § 16 der Geschäftsordnung handelt, der auch noch in der Sitzung gestellt werden kann und verweist hier auf Antragstellungen der SPD-Fraktion. Außerdem ist der Antrag schon seit der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte bekannt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Mitte würde ebenfalls mitgetragen werden. Nichtsdestotrotz ist ein Konzept – bei dem auch die Bevölkerung mit diskutieren kann – sehr sinnvoll und notwendig.

 

Herr Eiche sieht das Thema generell kritisch. Er merkt an, dass die Beauftragung eines Gutachters Geld kostet und bittet zu berücksichtigen, dass auch die SIHK Bedenken hat, da negative Folgen für den Einzelhandel entstehen können. Er befürchtet, dass die steigenden Kosten nicht berücksichtigt werden und wird dem Antrag daher nicht zustimmen.

 

Herr Thieser hält es für eine Zumutung, einen Sachantrag so kurzfristig und dennoch intensiv in der Sache zu diskutieren und eine entsprechende Entscheidung zu fällen.  

 

Herr Hentschel unterstützt den Vorschlag von Herrn König. Er gibt zu bedenken, dass nicht jede Fraktion oder Ratsgruppe Vertreterinnen oder Vertreter in der Bezirksvertretung Mitte hat. Ferner kritisiert er den Umgang der CDU-Fraktion mit den anderen Fraktionen und Ratsgruppen.

 

Frau Freund wundert sich, über die Überraschung der SPD-Fraktion, da mehrere Mitglieder der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung anwesend waren. Nichtsdestotrotz ist sie der Auffassung, dass ein guter Kompromissvorschlag von der Verwaltung vorgelegt worden ist. Sie hält es für sinnvoll, dieses Konzept zu entwickeln, das auch den Bezirksvertretungen vorgelegt wird. Daher wirbt sie dafür, keine erste Lesung zu beschließen.

 

Herr Meier appelliert im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für eine Beschlussfassung am heutigen Tag.

 

Frau Pfefferer schließt sich den inhaltlichen Aussagen von Frau Freund an.

 

Herr Klepper beantragt, Sitzungsunterbrechung für eine gemeinsame Aussprache.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt mit Verweis auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass neben der Erweiterung der Bewohnerparkzonen – die bereits bekannt sind – der Beschluss der Bezirksvertretung Mitte berücksichtigt wird. Alle im geänderten Beschlussvorschlag hinausgehenden Punkte sind mehr als nach vorne gerichteter Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

 

[Da sich die Mitglieder des Rates für die Sitzungsunterbrechung aussprechen erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 16:39 Uhr bis 16:50 Uhr.]

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt den in der Sitzungsunterbrechung – zwischen den Fraktionen und Ratsgruppen besprochenen – Kompromissvorschlag mit. Dieser lautet, dass der erste Abschnitt des geänderten Beschlussvorschlags – der die gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung beinhaltet – beschlossen werden kann. Die übrigen Beschlusspunkte werden in 1. Lesung behandelt und in einer erneuten Vorlage für die nächste Ratssitzung als Auftrag formuliert. Hierbei sollen auch die Punkte berücksichtigt werden, die im Rahmen der Diskussion – von Herrn Klepper – aufgeworfen wurden. Über diesen Kompromissvorschlag lässt Herr Oberbürgermeister Schulz abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung der Bewohnerparkzonen wie in dieser Vorlage dargestellt. Die ergänzenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Mitte vom 19.01.2023 bleiben bestehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

13

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

4

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, ein Parkraummanagementkonzept für das gesamte Stadtgebiet Hagens zu erstellen. Darin werden stadtteilbezogene Konzepte entwickelt und zur Beratung und Beschlusslage vorgelegt.

 

Zudem ist durch die Verwaltung ein Vorschlag zu entwickeln, inwieweit die Gebühren für Anwohnerparkausweise und die Parkgebühren angepasst werden. Damit sollen Lenkungswirkungen entstehen, die die Ziele des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ verfolgen.

 

Die Verwaltung nimmt die Beschlüsse mit in das angekündigte „Aktionsprogramm“ bzgl. Verkehr/ Mobilität der Stadtverwaltung für den Zeitraum 2024/2025 auf.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen