09.02.2023 - 3.1 Fortschreibung der mittelfristigen Planung 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Rudel verweist auf den derzeit stattfindenden Warnstreik der Arbeitnehmer. Er ist der Auffassung, dass eine mittlere Tariferwartung für die Haushaltsplanung nicht ausreichen wird. Er appelliert an Herrn Oberbürgermeister Schulz das Thema Altschulden bei der Landesregierung weiterhin anzusprechen.

 

Herr Gerbersmann berichtet aus dem Treffen des Arbeitskreises der Kämmerinnen und Kämmerer. Bei dem letzten Treffen wurde ein Forderungspapier verabschiedet, welche Eckpunkte eine Altschuldenlösung erfüllen muss, damit sie auch wirksam ist. Sowohl das Land NRW als auch der Bund führen hierzu intensive Gespräche. Eine Altschuldenregelung muss dafür Sorge tragen, dass die Altschulden nach dem festgelegten Zeitraum im Wesentlichen abgearbeitet sind. Des Weiteren muss die Hilfe vom Land und Bund gemeinsam kommen. Eine Beteiligung des Bundes an der Altschuldenlösung ist zwingend notwendig, da dieser nachgewiesenermaßen – aufgrund der Sozialgesetzgebung – maßgeblicher Mitverursacher der Altschuldenproblematik ist. Als Sprecher des Bündnisses der Kämmerinnen und Kämmerer in NRW wird er sich auch weiterhin für eine Lösung einsetzen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Planung 2024 bis 2026 (Anlage 1) sowie die Erläuterungen hierzu (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Bewirtschaftungsverfügung 2023 (Anlage 3) zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage