26.01.2023 - 4.4 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Errichtung Wert...

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Wortprotokoll

Herr Rudel weist auf die kurzfristige Ergänzung im Rahmen des Sachantrags der SPD-Fraktion (Anlage 1) hin. Er verdeutlicht, dass in dem gültigen Abfallbeseitigungskonzept auf die Optimierung des Wertstoffhofs an der Müllverbrennungsanlage (MVA) hingewiesen wird. Daher fragt er, wann die Verwaltung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass der Standort Donnerkuhle für den Wertstoffhof zu bevorzugen ist und was die Errichtung dessen kostet.

 

Herr Keune erklärt, dass es noch keine politische Beschlusslage zu dem Standort gibt und es sich um eine verwaltungsinterne Meinung handelt. Im neuen Abfallbeseitigungskonzept – das derzeit In Bearbeitung ist – wird der Standort dargestellt. Der Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) ist auf die Verwaltung zugekommen, für Ihren Standortwunsch für Planungsrecht zu sorgen. Mit einem potenziellen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan würde ein politischer Beschluss ohnehin gefasst werden müssen. Die Fragen wird er mitnehmen und diese im Rahmen des Bebauungsplans abarbeiten.

 

Herr Gerbersmann verdeutlicht die Motivlage der HEB GmbH zu einer Veränderung des Standortes. Der Standort an der MVA ist unter anderem aufgrund der umliegenden Wohnbebauung problematisch. Darüber hinaus muss es zu einer Entzerrung der Verkehre an der MVA kommen. Zukünftig sollen auf dem Hof der MVA nur noch die HEB-eigenen Verkehre und die der gewerblichen Anlieferer stattfinden.

Das zweite Ziel ist eine moderne, barrierefreie Anlieferung zu ermöglichen. Seit mindestens zehn Jahren wird im Aufsichtsrat des HEB hierzu diskutiert. Das Gelände im Hameckepark ist ebenfalls problematisch, da es sich um eine ehemalige Deponie handelt. Er stellt fest, dass die  Donnerkuhle die praktikabelste Lösung darstellt. Daher soll für diesen Standort eine entsprechende Vorabklärung durch die Verwaltung vorgenommen werden. Das Abfallbeseitigungskonzept wird derzeit überarbeitet und muss an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Herr König hält es für wichtig, dass die Politik in die Planung mit einbezogen wird. Dies sollte bei weiteren Planungen berücksichtigt werden. Außerdem muss neben der Planung auch die Kostensituation berücksichtigt werden.

 

Herr Gerbersmann ergänzt zu den Kosten, dass es keinen Unterschied zwischen einer modernen Anlage an der MVA oder an der Donnerkuhle gibt. An der Donnerkuhle kommt lediglich der Grundstückspreis hinzu, der aber nicht allzu hoch sein wird. Die dezentralen Standorte in den Stadtteilen werden natürlich zusätzliche Kosten hervorrufen, die die Gebührenzahler belasten. In Haspe und in der Obernahmer sind derzeit Wertstoffhöfe vorhanden. Im Norden und Süden von Hagen werden Wertstoffhöfe benötigt.

 

Herr Klepper bestätigt die Aussage von Herrn Gerbersmann bzgl. der Standorte an der MVA und dem Gelände des Hameckeparks. Er ergänzt, dass auch die Bezirksregierung Arnsberg einen Standort im Hameckepark abgelehnt hat. Die Donnerkuhle hält er als zentralen Standort für sehr sinnvoll.

 

Herr Rudel ist ebenfalls der Auffassung, dass die Kosten die dadurch verursacht werden im Blick behalten werden müssen.

 

Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt, stellt Herr Oberbürgermeister Schulz fest, dass die Fragestellungen im Bericht von Herrn Gerbersmann beantwortet werden konnte. Mit Blick auf die Befassung der politischen Gremien erübrigt sich auch eine Beschlussfassung über den Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 1). Dies trifft auf Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung stellt dar, wann und in welchem politischen Gremium der Stadt eine Entscheidung „zur Erweiterung des zentralen Standorts an der Donnerkuhle“ getroffen wurde.

 

Sie berichtet ferner über den Stand der Planungen, sowohl innerhalb der HEB/HUI GmbH als auch der zuständigen Stellen der Verwaltung.

Folgende Fragen sind dabei u. a. zu beantworten:

 

1. Wie viele Quadratmeter sind für die Errichtung des zentralen Wertstoffhofs erforderlich?

 

2. Wie viele Quadratmeter dieser Fläche liegen in der im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Fläche „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich und Waldbereich“?

 

3.  Welche planungsrechtlichen Maßnahmen sind Voraussetzung für die Nutzung dieser Fläche als Wertstoffhof, welcher Zeitraum wird dafür eingeschätzt?

 

4.  Welche Abfallarten / Wertstoffe sollen auf dem Wertstoffhof angeliefert werden können?

 

5. Wie viel zusätzlicher LKW-Verkehr ist durch den Abtransport der Wertstoffe von dem Wertstoffhof zu den jeweiligen Verwertungsanlagen zu erwarten?

 

6. Ist eine Realisierung des Wertstoffhofes im Bereich der MVA geprüft worden?

 

7. Wenn ja, warum wird dieser Bereich nicht dafür vorgesehen?

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen