26.01.2023 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0026/2023 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann berichtet den aktuellen Stand der Haushaltslage. Die Belastungen im Jahr 2022 (Corona und Ukraine-Krieg) konnten separiert und damit haushaltsneutral dargestellt werden. Aufgrund dessen kommt es allerdings zu Mindereinnahmen, da es sich um eine rein bilanzielle Möglichkeit handelt, die Belastungen zu isolieren. Darüber hinaus sind auch die Nachwirkungen der Hochwasser-Katastrophe aus Juli 2021 weiterhin spürbar.
Am 07.12.2022 ging der Förderbescheid in Höhe von 76,5 Mio. € bei der Verwaltung ein. Hierbei handelt es sich um eine 100 %-ige Förderung der Belastungen. Der Förderbescheid ist in einigen Punkten bereits abgearbeitet und erste Maßnahmen sind durchgeführt.
Das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2022 wird voraussichtlich besser ausfallen als geplant. Dies liegt insbesondere an den gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen. Hintergrund dessen sind allerdings die coronabedingt vergleichbar niedrigen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung im Weiteren so fortsetzt. Die Gewerbesteuerentwicklung des Jahres 2023 ist zufriedenstellend. Zum Jahresbeginn werden Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 102,3 Mio. € für das Jahr 2023 prognostiziert. Daher ist davon auszugehen, dass die Planung von 109 Mio. € erreicht wird. Die Liquiditätskredite liegen derzeit bei 912 Mio. €. Das Marktumfeld Zinsen zeigt eine negative Entwicklung auf. Die Zinsentwicklung macht daher deutlich, dass es notwendig ist, hier eine Unterstützung durch den Bund und das Land zu erhalten.
Herr König bedankt sich für den Bericht. Er verdeutlicht, dass die Politik auf Landesebene in die Pflicht genommen werden muss. Im Jahre 2023 wird die Landesregierung eine eigene Lösung für die Altschuldenproblematik entwickeln, sofern im Jahr 2022 keine Lösung durch den Bund gefunden wurde. Da im Landeshaushalt hierfür kein Geld eingestellt ist, betrachtet er die optimistische Aussage von Herrn Gerbersmann mit Skepsis. Er appelliert an die Vertreter von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei der Landesregierung entsprechen Druck zu machen.
Herr Klepper bedankt sich für den Hinweis. Eine entsprechende Initiative der Vertreter der Parteien, die der Bundesregierung angehören, hält er für ebenso sinnvoll.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass ohne eine Unterstützung von Bund und Land keine vernünftige Altschuldenlösung gefunden werden kann. Das Land Nordrhein-Westfalen wird das Problem – angesichts der Spitzenlasten – nicht alleine lösen können. Die Zahlen in NRW sind gegenüber den anderen Bundesländern deutlich höher. Auch wenn das Land NRW originär für die eigenen Gemeinden zuständig ist, muss auch der Bund in die Pflicht genommen werden. Er verdeutlicht, dass ein wesentlicher Teil der Misere auf die vom Bund beschlossenen Soziallasten zurückzuführen ist und der Bund somit ebenfalls in der Verantwortung für eine Lösung steht.
Herr König verweist erneut auf die Zusage der Landesregierung.
Herr Oberbürgermeister Schulz bekräftigt, dass auch die Verwaltung in Gesprächen immer wieder und gemeinsam mit den anderen Hauptverwaltungsbeamten auf eine Lösung der Altschuldenproblematik drängt.
