12.07.2022 - 5.4 Beteiligung des Naturschutzbeirats gem. § 70 LN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 12.07.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Rubelt liest die Anmerkung von dem nicht anwesenden Herr Külpmann, die er vorab per E-Mail geschickt hat, vor:
„Zum TOP 5.4 ist mir aufgefallen, dass laut Hochwasserkarte fast die komplette landwirtschaftliche Fläche bei einem 25-jährigen bzw. 100-jährigen Hochwasser überflutet wird. Hier kommen Lenne und Ruhr zusammen. Hierzu ist in der Vorlage keine Aussage getroffen. Weiterhin halte ich es für sinnvoll, dass überprüft werden soll, ob dieser Graben für Starkregenereignisse und Hochwasser ausreichend dimensioniert ist und auch die Ableitung in Bach bzw. der Bach selber groß genug ist, um diese Wassermassen aufzunehmen.“
Frau Klatte vermisst in den Unterlagen die Berücksichtigung des Überschwemmungsbereiches. Herr Gockel erläutert, es handle sich um eine frühzeitige Beteiligung vor Beginn des eigentlichen Verfahrens, zu dem jetzt bereits Hinweise und Anregungen eingegeben werden können.
Frau Raschke ergänzt, dass die Überschwemmungsgebiete nach den Hochwasserereignissen 2021 neu berechnet werden. Die Bezirksregierung Arnsberg habe Anfang 2021 die Überschwemmungsgebiete für Lenne und Volme neu festgesetzt. Sie habe angemerkt, dass uralte Hochwasserdaten verwendet wurden und die Querprofile nicht neu berechnet wurden. Es sei unerlässlich, neue Querprofile an Ruhr, Lenne und Volme aufzunehmen. Das Umrichterwerk als Bestandteil der kritischen Infrastruktur sollte in keinem Fall überschwemmt werden.
Herr Köhler stellt klar, dass im Naturschutzbeirat nur ein Teil erörtert werde. Die Aussagen von Frau Raschke seien richtig und der unteren Wasserbehörde auch bekannt. Das Vorhaben werde intensiv von Seiten der unteren und höheren Wasserbehörde geprüft. Hier im Naturschutzbeirat erfolge eine Beteiligung aufgrund des Naturschutzrechts. Herr Köhler bietet Frau Raschke eine Einladung zu einem intensiven Austausch mit der unteren Wasserbehörde an, den sie gerne wahrnehmen würde.
Frau Kuschel-Eisermann fragt, ob der Naturschutzbeirat bei Vorliegen der Gutachten nochmal beteiligt werde, so dass dann eine Stellungnahme abgegeben werden könne. Herr Köhler weist auf die aktuelle Diskussion mit dem Naturschutzbeirat hin bzgl. der Beteiligung des Gremiums. Eine starke Fraktion möchte sehr oft beteiligt werden, auch zum Zeitpunkt der Einleitung, wo noch keine Unterlagen vorliegen. Das führe dazu, dass ein Vorhaben mehrfach in die Sitzung des Naturschutzbeirats komme.
Die Anmerkung von Herrn Külpmann werde an die untere Wasserbehörde weitergeleitet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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373,4 kB
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