27.06.2005 - 2 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Niggemann, Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen. Herr Dr. Braun erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach der Abgrabungsgenehmigung für den Steinbruch war als Wiederherrichtungsmaßnahme ursprünglich die Verfüllung des Steinbruchs und die anschließende Aufforstung der Fläche vorgesehen. Aus ökologischen und naturhistorischen Gründen habe man jedoch seitens der Stadt Hagen eine Verfüllung im nachhinein abgelehnt und letztendlich mit dem Betreiber die Übereinkunft getroffen, die Realisierung eines Baugebietes im Bereich des Steinbruchs zu ermöglichen und dafür von der Verfüllungsauflage zurückzutreten. Da es sich jedoch bei den ehemals geplanten Aufforstungsmaßnahmen um Ausgleichsmaßnahmen nach Forstrecht handle, sei in der vorliegenden Planung vorgesehen, einen Teil der erforderlichen Aufforstungsmaßnahmen auf der Steinbruchsohle durchzuführen und das verbleibende Defizit im Kreis Unna zu Realisieren. Unter Beteiligung von Herrn Niggemann, Herrn Blauscheck, Herrn Hilker, Herrn Dr. Braun, Herrn Greis und Herrn Bühren wird erörtert, dass die Maßnahme M 10, Überdeckung eines Teils der Steinbruchsohle mit Aushub aus den Baumaßnahmen und anschließender Aufforstung der Teilfläche, entsprechend der Forderung des UWA abgelehnt werden sollte, jedoch hierfür seitens der Unteren Forstbehörde Schwerte eine Aufforstung an anderer Stelle gefordert werde. Ferner wird diskutiert, ob forstlicher Ausgleich auf Hagener Stadtgebiet in Form von Waldumbau durchgeführt werden kann, wie sich der Pflegeaufwand für eine gelenkte Sukzession im Steinbruch darstellt und ob statt der Durchführung der forstlichen Maßnahmen im Kreis Unna ein Ersatzgeld veranschlagt werden kann, mit dem die Pflegemaßnahmen im Steinbruch finanziert werden. Unter Beteiligung von Herrn Bühren, Herrn Blauscheck und Herrn Greis werden Möglichkeiten erörtert, wie man die sensiblen Bereiche des Steinbruchs gegen Störungen, ausgehend von der geplanten Bebauung, schützen könnte. Herr Thiel und Herr Fähmel stellen die geplante Bebauung grundsätzlich in Frage, Herr Dr. Braun und Herr Blauscheck betonen, dass die vorliegende Planung gegenüber der ehemals geplanten Verfüllung des Steinbruchs positiv zu sehen sei. Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Dr. Kuntze und Herrn Niggemann werden entwässerungstechnische Details erörtert, wobei Herr Thiel rechtliche Bedenken gegen die geplante Muldenanlage zur Abführung des Hangwassers hat und die Behandlung des Regenwassers vor Einleitung in den Erlenbach einfordert. Herr Hilker betont nochmals seine Bedenken gegen den geplanten forstlichen Ausgleich außerhalb von Hagen. Herr Thiel bemängelt, dass im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) keine Aussagen zum Vorkommen des Steinkauzes und der Nachtigall gemacht werden. Auch die Geburtshelferkröte, die er im Plangebiet beobachtet hat, wird nicht im LBP erwähnt. Er zweifelt die Art und den Umfang der durchgeführten Bestandsaufnahme an und empfiehlt, Artenschutzmaßnahmen für die Avifauna im Beschluss zu fordern. Herr Blauscheck weist auf Unstimmigkeiten bzgl. der Punkte W1, P6, P7 und P8 im LBP hin und bittet die Verwaltung, die Unstimmigkeiten zu klären.

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Beschluss des Landschaftsbeirates

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Zusätze des Landschaftsbeirates zu fassen .

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

1.)     Die Maßnahme M 1 des landschaftspflegerischen Begleitplanes (bodenverbessernde Maßnahmen im Steinbruch) ist ersatzlos entfallen zu lassen.

 

2.)     Die Maßnahme 10, Aufforstung mit Buchenmischwald im Steinbruch nach Forstrecht, muss entfallen.

 

3.)     Die Umsetzung der Aufforstungsmaßnahmen sind im Stadtgebiet Hagen vorzunehmen oder können ggf. ersetzt werden durch die Umwandlung von Nadel- in Laubwald.

 

4.)     Für die Beeinträchtigungen auf die Avifauna sind entsprechende Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.

 

5.)     Die vorhandenen Unstimmigkeiten im landschaftspflegerischen Begleitplan, wie die Punkte W1 (Inanspruchnahme von Stillgewässern), P6, P7 sowie P8, sind von der unteren Landschaftsbehörde mit dem Planungsbüro zu klären.

 

6.)     Die Einleitung von Oberflächenwasser in den “Erlenbach” hat über eine Rückhaltung / Behandlungsanlage zu erfolgen, um das Gewässer vor einer Verunreinigung abzusichern.

 

7.)     Die Errichtung einer Muldenanlage zur Ableitung von Hangwasser ist hinsichtlich des Haftungsrisikos für die Stadt Hagen zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

          8

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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