25.05.2022 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 25.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zum Punkt 1) (TOP I.4.2 und I.4.3) des Beschlussvorschlages werden von Frau Opitz und Herrn Heimhardt die genauen Flächen für mögliche Piktogramme beschrieben und beantragt, die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
Frau Wiener sagt bei einer gesicherten Finanzierung eine Prüfung und ggfls. die Aufbringung der Piktogramme zu.
Herr Kuhenne und Herr Neuhaus unterstützen ausdrücklich die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages.
Herr Dahme stellt einen so formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2022 insgesamt 7.200 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einen Zuschuss an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen zur Auffrischung und Neuaufbringung von Tempo 30 km/h-Piktogrammen sowie Achtung-Kinder-Piktogrammen im Bezirk:
| 2.600 | |
Zuschuss an den Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule für das Präventionsprojekt „Mein Körper gehört mir“ | 600 | |
Zuschuss an den Schützenverein Emst Bissingheim Oberstadt 1921 eV. für Renovierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen Staplack | 4.000 |
Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2022 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
