25.05.2022 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Punkt 1) (TOP I.4.2 und I.4.3) des Beschlussvorschlages werden von Frau Opitz und Herrn Heimhardt die genauen Flächen für mögliche Piktogramme beschrieben und beantragt, die entsprechenden Mittel bereitzustellen.

 

Frau Wiener sagt bei einer gesicherten Finanzierung eine Prüfung und ggfls. die Aufbringung der Piktogramme zu.

 

Herr Kuhenne und Herr Neuhaus unterstützen ausdrücklich die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages.

 

Herr Dahme stellt einen so formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2022 insgesamt 7.200 r die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einen Zuschuss an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen zur Auffrischung und Neuaufbringung von Tempo 30 km/h-Piktogrammen sowie Achtung-Kinder-Piktogrammen im Bezirk:

 

  • Auffrischung 30 km/h-Piktogramm Einfahrt Metzer Straße (Höhe Parkplatzauffahrt Otto-Densch-Halle)
  • Neue 30 km/h-Piktogrammehe Metzer Str. 1, Metzer Str. 10 und Höhe Bereich Parkplatz TSV Fichte Sportplatz
  • Neues Achtung Kinder-Piktogramm vor dem Schulweg Grundschule Astrid-Lindgren Wörthstraße
  • Auffrischung 30 km/h-Piktogramm In der Welle berghoch, Höhe ehem. Feuerwehrgerätehaus
  • Neues Achtung Kinder-Piktogramm weiter berghoch In der Welle, Höhe Kindergarten
  • Auffrischung 30 km/h-Piktogramm Delsterner Straße, Höhe Grundschule

 

2.600

  1.  

Zuschuss an den Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule für das Präventionsprojekt „Mein Körper gehört mir“

600

  1.  

Zuschuss an den Schützenverein Emst Bissingheim Oberstadt 1921 eV.r Renovierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen Staplack

4.000

 

Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2022 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0