14.09.2022 - 9.8 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Adamczak stellt auch hier den Antrag, die Beratung als 1. Lesung zu betrachten.

 

Frau Masuch fragt, ob die Erhaltung des Platzes als Parkfläche notwendig sei und ob man die vorhandenen Bäume versetzen könne.

 

Herr Keune antwortet, dass Bäume bis zu einer bestimmten Größe versetzt werden können, was jedoch eine finanzielle Frage sei und dass eine Fläche nicht ohne konkrete Zweckbestimmung umgestaltet werden könne.

 

Frau Hammerschmidt ergänzt, dass eine Zweckbestimmung auch auf mehr als einen Zweck festgelegt werden könne.

 

Die Bezeichnung im Plan mit einem „P“ werde sie innenhalb der Verwaltung klären, da es sich laut Text auch um einen Marktplatz handelt.

 

Frau Freund verweist darauf, dass in der Vorlage auch von dem „Handlungskonzept Wohnen“ gesprochen werde und fragt, ob Sozialwohnungen geplant seien.

 

Herr Keune führt aus, dass die Voraussetzungen für Sozialwohnungen geschaffen werden aber nicht erzwungen werden, Die HEG wird als Eigentümerin auch mit der Vermarktung betraut. Eine Verpflichtung zur Erstellung von Sozialwohnungen werde nicht festgelegt um die Flexibilität nicht einzuschränken.

An dem späteren Konzept werde die Politik beteiligt.

 

Auf die Frage von Herrn Meier, was der gelbgestrichelte Verkehrsbereich bedeute, sagt Herr Keune, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, den man auch als Spielstraße bezeichnet.

 

Herr Quardt stellt den Antrag von Frau Adamczak zur Vertagung zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 426 und 534 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte berät den Tagesordnungspunkt einstimmig in 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage