14.09.2022 - 9.7 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 14.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Adamczak beantragt für diese umfangreiche Vorlage die Beratung als 1. Lesung zu betrachten.
Herr Meier äußert seine Zustimmung zu diesem Antrag. Er bittet die Verwaltung, die Fläche, die sich durch zwei Bäume als Weg ausgebildet habe, so zu gestalten, dass dieser so verkleinert werde, dass durch den neuen Zuschnitt des Markplatzes die wegfallende Fläche, durch einen schmaleren Weg wieder aufgefüllt werde. Dies sei erforderlich, da auf dem Marktplatz auch Veranstaltungen von Vereinen stattfinden, die die Gesamtfläche des Marktplatzes benötigen.
Frau Barthl möchte wissen, ob diese Fläche dann als Parkfläche genutzt werden soll.
Herrn Meier ist es zunächst wichtig, hierdurch die Gesamtfläche des Marktplatzes zu erhalten.
Herr Keune macht deutlich, dass die Fläche als Marktplatz und auch als Parkplatz erhalten bleiben müsse. Der Bebauungsplan werde noch nicht eine genaue Ausgestaltung des Marktplatzes beinhalten. Es sei eine Neugestaltung vorgesehen, deren Finanzierung jedoch nicht feststehe. Dies werde auch mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt. Insbesondere die Containerstandorte werden sich verändern. Die Planungen seien einfacher, wenn nicht der jetzige Baumbestand zum Erhalt festgelegt würde. Ein Ausgleich werde auf jeden Fall erfolgen.
Frau Hammerschmidt verweist in diesem Zusammenhang auf die Seite 3 und dort den 3. Absatz der Bebauungsplanvorlage, wo hierzu schon einiges beschrieben sei.
Herr Meier verweist darauf, dass die Umgestaltung des Marktplatzes natürlich von der Bevölkerung im Bebauungsplanverfahren diskutiert werde.
Herr Keune macht deutlich, dass die Verwaltung konkret wissen müsse, welche Fläche neu geplant werden solle. Die Gestaltung werde mit der Politik und den Bürgern abgestimmt.
Herr Quardt macht darauf aufmerksam, dass sich die Diskussion schon zum Thema Bebauungsplan befinde und stellt den Antrag der 1. Lesung zur Abstimmung, bevor er zum nächsten Tagesordnungspunkt weiterleitet.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst die Fläche des zurzeit noch genutzten Sportplatzes „Loheplatz“ und im südlichen Bereich eine Wiesenbrache, die zuvor als Pferdewiese genutzt wurde. Im Süden grenzt es an den Emster Marktplatz, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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