08.06.2022 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 08.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem untenstehenden Beschlusstext identisch.
Frau Buchholz fragt nach, warum die Erneuerung von Piktogrammen überhaupt von der Bezirksvertretung finanziert werden müsse.
Herr Quardt und Herr Bleicker entgegnen, dass sie es gut finden, wenn sich die Bezirksvertretung darum kümmert, weil sie als Bezirksvertretung einen Teil dazu beitragen können, den Bürger auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen. Außerdem müssen Piktogramme, die von der Bezirksvertretung finanziert werden, auch mit deren Mitteln aufgefrischt werden.
Frau Masuch regt an, Geschwindigkeitsmessungen mal mit und ohne Piktogramm durchzuführen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2022 insgesamt 8.650,-- € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen zur Auffrischung bzw. Neuaufbringung mehrerer Tempo 30/km-Piktogramme | 900 | |
Zuschuss an die Kita Remberg für eine SoundBox Musikanlage (Firma Backwinkel) | 950 | |
Zuschuss an den Fachbereich Jugend und Soziales für den „Parking Day“ in Wehringhausen im September 2022 | 5.000 | |
Zuschuss an den Förderverein des Rahel-Varnhagen-Kolleg für die kindergerechte Gestaltung eines separaten Raumes zur Unterbringung der Kinder von Flüchtenden aus der Ukraine | 1.800 |
Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2022 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
