27.04.2022 - 5.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 27.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2022 insgesamt 20.377,08 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an die Kita Cuno-Villa für Fahrzeuge für den Außenbereich (z.B. von Aurednik) | 860 | |
Zuschuss an die Kita „Kinderoase“ für den Ersatz eines Pavillons | 1.450 | |
Zuschuss an die Kita „Amalie Sieveking“ für einen neuen Bezog für Kuschelecke, 4 Kinderstühle mit Lehne und einen Teppich | 616,75 | |
Zuschuss an die Kita Dahmsheide für die Ausstattung des Bewegungsraumes (Sprungkasten, 2 x Turnbänke, Turnmatten-Set 2-teilig) | 1.440 | |
Zuschuss an das Fam.-Zentrum Stadtmitte – Kita Konkordiastraße für 2 Kindergarten-Sitzgruppen im Außenbereich | 2.416,53 | |
Zuschuss an die Kita Boeler Straße für einen Werkmaterialschrank | 1.495 | |
Zuschuss an die Kita „Wehringhauser Stadtmäuse“ für die Ausstattung einer pädagogischen Gruppe für Kinder mit besonders hohem Sprachförder- und allg. Förderbedarf | 1.604 | |
Zuschuss an die Kita Cunostraße für einen Bestellschein „Spieleladen Schaukelpferdchen“ in Hagen für Spiele, Bücher etc. für U3-Ü3 Bereiche | 500 | |
Zuschuss an die Kita Martin-Luther-Kirche für Bücherregale „Quadro-Bücherecke“ 2 x | 1.319,80 | |
Zuschuss an die Kita Boloh für Kinderbücher und zur musikalischen Frühförderung Trommeln und Instrumente | 1.000 | |
Zuschuss an den Förderverein der Funckeparkschule für das Tanz-Musik-Projekt „We love dance – Selbstbehauptung, Regeln und Respekt“ | 675 | |
Zuschuss an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen für eine Aufwertung der vorhandenen Matschanlage am KSP Volkspark (Materialkosten) | 7.000 |
Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2022 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
