16.03.2022 - 5.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünenhier...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune stellt klar, dass die nichtöffentliche Anfrage zu diesem Thema gemeinsam im öffentlichen Teil beraten werden könne, da die Nutzungsgebühren öffentlicher Natur seien.

Dagegen wird kein Widerspruch geäußert, so dass der TOP II.2.1 hier gemeinsam beraten wird.

 

Zunächst macht Herr Panzer deutlich, dass dieser Antrag nicht die Außenbereiche der Gastronomibetriebe am Hauptbahnhof verhindern soll, sondern möchte er die Grundlage der Genehmigung wissen bzw. den Standpunkt der Verwaltung erfahren.

 

Herr Lichtenberg führt aus, dass die hier benutzten Flächen sich kaum verändert haben. Jedoch von den Betreibern versäumt wurde eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Durch die abnehmbaren Überdachungen sei es den Betrieben möglich, die Außengastronomie auch im Winter zu nutzen.

Man sei mit dem Architekten der Betreibe im engen Austausch und in konstruktiven Gesprächen. Seitens der Verwaltung sei man geneigt eine entsprechende Genehmigung zu erteilen. Die Bauten hätten eine hohe Wertigkeit und führten dazu, dass sich in diesem Bereich ein anderes Publikum aufhalte.

Bis zur Genehmigung seien jedoch noch Gespräche mit der Feuerwehr aus Brandschutzgründen zu führen sowie Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz und Corona-Regeln zu schließen. Außerdem sei die Außengastronomie an der unteren Bahnhofstraße noch zu verändern, da dort ein Baum mit einbezogen wurde. Die Einrichtung gegenüber der Polizeiwache müsse noch insoweit verändert werden, dass eine Lösung für das Straßenschild gefunden werden müsse, da sonst der Fußgängerbereich zu schmal werde.

 

Herr Riedl bestätigt, dass sich durch das veränderte Erscheinungsbild nicht mehr so viel Angsträume durch herumstehende Menschen entstehen. Es wirke alles sortierter und ordentlicher. Das Sicherheitsgefühl der Menschen habe sich verbessert.

 

Auf den Einwand von Frau Bartscher zu den Arkaden und des gefühlt eingeschränkten Durchganges sagt Herr Quardt, dass dies im Zuge des Genehmigungsverfahrens mit den Betreibern besprochen werden könne.

Herr Geisler mach auf die helle Beleuchtung bei Dunkelheit in diesem Bereich aufmerksam.

 

Herr Meier sieht die Entwicklung der Außengastronomie auch positiv und bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und empfiehlt weiter so zu verfahren.

 

Herr Kretschmann schließt sich der Meinung von Herrn Meier an und fragt nach einem möglichen Ermessensspielraum im Genehmigungsverfahren und verweist auf die Sinnhaftigkeit einer Gestaltungssatzung für ein solches Verfahren.

 

Herr Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass die Ablehnung eine Sondernutzungserlaubnis hier nur schwer durchzusetzen wäre. Da das optische Bild der verschiedenen Außenbereiche durch den gleichen Architekten sehr ähnlich seien, würde eine Gestaltungssatzung hier auch nicht helfen. Man sei in enger Abstimmung mit der Planungsverwaltung.

 

Herr Panzer bedankt sich für die Berichterstattung und bittet künftig darauf zu achten, dass Angsträume für Frauen vermieden werden und Kellerschächte ausgenommen werden. Außerdem sei auf den Nichtraucherschutz und den Feuerschutz zu achten.

Außerdem möchte er wissen, wie hoch die Nutzungsgebühren für die jeweiligen Bauten seien.

 

Frau Masuch möchte zu dem wissen, wie groß die Aufbauten werden dürfen. Es müsse darauf geachtet werden, dass ein Durchgang für Fußgänger von 1,50 m bestehen bleibe, besser noch breiter.

 

Herr Lichtenberg informiert, dass sich die zulässige Größe auch nach der Örtlichkeit richte und welchen Bereich man frei lasse. Eine Außengastronomie müsse sich für den Betreiber auch lohnen. Hier werde ein Einzelfallabwägung durchgeführt.

 

Weiter führt er aus, dass sich die Sondernutzungsgebühren nach Standort (Außenbereich oder Innstadtlage) und Fläche berechnen. In den vorliegenden Fällen werden Gebühren ca. 300 € im Jahr betragen.

 

Herr Keune teilt mit, dass der Fachbereich Stadtplanung weiteren Wildwuchs vermeiden möchte und könne auch mit einer Gestaltungssatzung in diesem Fall wenig erreichen. Diese würde nur greifen, wenn die Bauten völlig uneinheitlich wären.

 

Da alle Fragen umfänglich beantwortet seien, verlässt Herr Quardt den Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung.

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Beschluss:

Die Verwaltung erstellt einen Sachstandsbericht zu den Außenbereichen der Gastronomie an der Bahnhofstraße und am Graf-von-Galen-Ring. In diesem Bericht geht sie insbesondere auf die nachfolgenden Gesichtspunkte ein:

  1. Auf welcher baurechtlichen Grundlage sind Vorbauten der gastronomischen Betriebe an der Bahnhofstraße genehmigt worden?
  2. Gibt es für die Genehmigung solcher in den öffentlichen Raum ragenden Anbauten einen Ermessenspielraum? Falls ja, an welchen Kriterien ist das Ermessen orientiert?
  3. Liegt für diese Vorbauten eine brandschutzrechtliche Genehmigung vor?
  4. Ist aus Sicht der Verwaltung die Erreichbarkeit der zugehörigen Gebäude für Rettungsdienste und Feuerwehr weiterhin gewährleistet?

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3856&TOLFDNR=320421&selfaction=print