16.03.2022 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Beitritt zur In...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meier erläutert, dass der Antrag hier in der Bezirksvertretung eingebracht wurde, wissentlich, dass dieses Gremium nicht entscheiden könne. Hier in der Innenstadt treten jedoch die Probleme auf und es bestehe ein Flickenteppich an Tempo-30-Zonen. Um dies ändern zu können, sei eine solche Initiative zur Bestärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Stadt erforderlich.

 

Herr Panzer unterstützt den Antrag und regt an den Beschlussvorschlag textlich auf den Rat zu ändern.

 

Herr Keune informiert, dass diese Initiative bereits bekannt sei und auch hier und dort schon einmal diskutiert wurde. Sie würde aus Sicht der Verkehrsplanung begrüßt.

Er macht aber auch deutlich, dass die Selbstverwaltung der Gemeinden nur eingeschränkt gestärkt werde. Denn wenn es so geregelt würde, sei auf innerstädtischen Straßen anstatt Tempo 50, Tempo 30 geregt. Dies müsse dabei berücksichtigt werden. Das Land könne eventuell bestimmen, dass auf Bundesstraßen grundsätzlich Tempo 50 bestimmt wird.

Er ist weiter der Meinung, dass der Umweltausschuss als vorberatendes Gremium vor dem Rat tätig werden müsse.

 

Herr Quardt lässt über einen umformulierten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte überweist den Tagesordnungspunkt zur Beratung an den Rat der Stadt Hagen und empfiehlt diesem, der Städteinitiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten, einer neuen kommunalen Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“, beizutreten.

 

Damit erklärt der Rat der Stadt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage