25.08.2022 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Bradenbrink stellt folgende Anfrage:

Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Rundweg um die Hasper Talsperre zuständig?

Hier geht es im Speziellen um den Weg am Nordufer, wo die Steilhänge teilweise durch das Hochwasser am 14. Juli 2021 beschädigt worden sind und die Gefahr von Steinschlag besteht. Beispielhaft ist eine Stelle des Rundwegs am Nordufer gekennzeichnet worden.

 

Herr Wisotzki sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Gronwald erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zu der Aufstellungsfläche für Radfahrer*innen an der Martinstraße.

 

Herr Arlt antwortet, dass es sich hierbei um eine Maßnahme des WBH handelt und diese voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober begonnen werde.

 

Herr Romberg bezieht sich auf seine Mitteilung in der letzten Sitzung bei der es sich um eine Bürgerbeschwerde gehandelt hat. Er habe die Beschwerde über Ruhestörung und Grundstücksbetretungen von Kindern aus süd-osteuropäischen Ländern weitergegeben.

 

Herr Wisotzki antwortet, dass es ein gemeinsamer Ortstermin mit der Beschwerdeführerin stattgefunden habe. In der nächsten Woche soll ein Termin mit dem Sprachmittler erfolgen bei dem auch auf die „störenden“ Familien der Kinder eingegangen werde, um hier zu einem gemeinsamen Miteinander möglich zu machen.

 

Herr Geitz bezieht sich auf die Brücke an der Vogelsanger Straße und möchte wissen, wann mit der Wiederherstellung zu rechnen sei. Ebenfalls möchte er wissen, wer für den durch erheblichen Mehrverkehr aufgekommenen Fahrbahnschaden entlang der Straße An der Hütte aufkommen werde.

 

Herr Wisotzki antwortet, dass die Brücke entlang der Vogelsanger Straße im Sommer 2023 fertiggestellt werde. Zur der zweiten Frage sagt er schriftliche Beantwortung zu.

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