07.04.2022 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grun...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage. Die Politik sollte entscheiden, ob die Planungen eines solchen Hochregallagers überhaupt weiterhin verfolgt werden sollen oder nicht.

 

Herr Arlt ergänzt, dass das Ziel, den Aufstellungsbeschlusses in dieser Phase zu konkretisieren, Sinn ergebe. Dies sei mit der Umweltbehörde so abgesprochen worden.  Er betont, dass die Umweltbehörde in diesem Bauleitverfahren noch nicht geprüft bzw. Stellung bezogen habe. Juristisch gesehen gehe darum, das Planungsziel des Aufstellungsverfahrens zu konkretisieren. Ob dieses Planungsziel dann realisierbar sei, werde noch geprüft. Zu der Realisierbarkeit und zu den umweltrechtlichen Auswirkungen könne daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

 

Herr Goertz bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage und zitiert: „Der Rat der Stadt Hagen beschließt in Teilbereichen …, um dem Vorhabenträger die Errichtung eines ca. 30 m hohen Hochregallagers zu ermöglichen.“ Für ihn sei der Beschlussvorschlag daher als Absichtserklärung zu deuten.

 

Herr Arlt antwortet, dass der Beschlussvorschlag wörtlich so gedeutet werden könne, dass die Politik beschließe, dass am Ende des Planungsprozesses ein Bebauungsplan folge, der die Zulässigkeit genau dieses Vorhabens festlege. Der Beschlussvorschlag sei so nicht gemeint und die Nachfrage daher berechtigt. Im Planungsprozess könne sich durchaus noch ergeben, dass sonstige Belange gibt, die gegen eine solche Festlegung sprechen. Bei diesem Beschlussvorschlag handele es sich um eine Konkretisierung des Planungszieles.

 

Frau Hammerschmidt bezieht sich auf das Wort „ermöglicht“ im Beschlussvorschlag. Dies bedeute, dass die Politik entscheiden solle, ob ein solches Vorhaben gewünscht sei, wenn es städtebaulich möglich wäre. In den ersten Gesprächen war der Verwaltung noch nicht bewusst, dass es sich um ein Hochregallager mit  30 m Höhe handelt solle. Deshalb werde die Politik gefragt, ob sie sich ein solches Hochregallager mit dieser Höhe in dem Bereich städtebaulich überhaupt vorstellen könne.

 

Herr Romberg erläutert, dass der Beschlussvorschlag verwirrend sei und konkretisiert werden müsse. Es seien zu viele Fragen offen, die noch geklärt werden müssten. Er beantragt gem. § 15 Abs. 2 a)  GeschO, die Vorlage in 1. Lesung zu beraten.

 

Herr Wisotzki bittet darum, vor Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages auf 1. Lesung, noch die angemeldeten Wortbeiträge zuzulassen.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

 

Herr Thieser spricht sich für den Antrag auf 1. Lesung aus, weil noch zu viele Fragestellungen offen seien. Deshalb sollten noch Fraktionsberatungen, aber auch die Beratungen in den entsprechenden Fachausschüssen abgewartet werden. Seiner Meinung nach müsse ein solcher vorgelegter Beschlussvorschlag von der Verwaltung vorher intern abgestimmt worden sein.   

 

Herr Arlt schlägt einen abgestimmten geänderten Beschlussvorschlag vor. Die Vorlage sei von der Verwaltung schon jetzt vorgelegt worden, weil es diesen Auftrag mit der entsprechenden Planung gibt. Die Verwaltung hat den Auftrag vor dem Hintergrund des Ratsauftrages zu sehen. Mit der vorgelegten Vorlage und die vorgelegten Planungen möchte die Verwaltung lediglich wissen, ob die Politik an den im Jahr 2019 gefassten Beschluss festhalte oder nicht. 

 

Frau Lehmkühler der Lohmeyer GmbH erläutert das Vorhaben bzw. das Gutachten zu diesem Vorhaben. Hierbei geht sie insbesondere auf das Landschaftsbild ein und erklärt, wie ein solches Vorhaben aussehen könnte.

 

Herr Romberg bezieht sich auf einen Satz aus dem Baugesetzbuch: „Das Einfügen muss gewährleistet sein“. Es wurde versucht, dies mit einem Gutachten darzustellen. Er könne den Ausführungen in vielen Dingen nicht folgen. Seine Bedenken bzw. die Bedenken der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe zu diesem Vorhaben bleiben bestehen. Es seien noch viele Fragen zu klären.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf das Gutachten und äußert ihre Bedenken hierzu. Viele Argumente seien dem Ziel, ein positives Gutachten zu erstellen, geschuldet.

 

Herr Goertz ist verwundert über diese Vorlage. Soeben sei durch die BV Haspe beschlossen worden, die Fläche im Regionalplan in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Diese Vorlage werde der Rat aber erst am 12.05.2022 beschließen können. Erst dann bestünde Rechtskraft. Jetzt werde die Vorlage vorgelegt, um abzuwägen, genau in diesem Gebiet, ein 30 m hohes Gebäude zu errichten. So ein Vorgehen habe er noch nicht erlebt. Er stellt folgende Fragen und bittet um Beantwortung auch für die nachfolgende Diskussionen zu diesem Thema:

 

  1. Die kleinere Halle werde mit einer Höhe von 13 m angegeben. Was ist in dieser Halle geplant (Verwaltung?, Logistik?, Produktion?)
  2. Wie viele Arbeitsplätze seien in beiden Hallen auf Hagener Gebiet zu          erwarten?
  3. Was sei an Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten?

 

Er bittet um schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung.

 

Herr Thieser bittet darum, für die Beratungen in den Fraktionen und in den Fachausschüssen, eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben von den jeweiligen Fachverwaltungen als Beratungshilfe für die Kommunalpolitik anzufertigen. Er bittet um Hinweise und Empfehlungen aus dem Umweltbereich bzw. aus dem Planungsbereich.

 

Herr Gronwald bezieht sich auf das Gutachten und die fehlende Sicht aus dem Nordwesten zur Wohnbebauung Heiler Weg, welche aus 25 Häusern bestünde. Dahinter liege der zweite Berg mit einigen Grundstücken. Das Plangebiet sei für die Anwohner sehr beeinträchtigend.

 

Frau Hammerschmidt möchte die aufgekommenen Fragen zur nächsten Fachausschusssitzung beantworten lassen.

 

Herr Wisotzki lässt über den Antrag auf 1. Lesung abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt in Teilbereichen des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 6/20 (701) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße die Lage der Gebäudeoberkante auf max. 240 m ü. Normalhöhennull zuzulassen, um dem Vorhabenträger die Errichtung eines ca. 30 m hohen Hochregallagers zu ermöglichen.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Ratsbeschluss die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

  Der Tagesordnungspunkt wurde in 1. Lesung beraten.

w

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3850&TOLFDNR=321169&selfaction=print