06.12.2005 - 8 Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und
Wohnen stellt den Bebauungsplanentwurf vor.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Der Landschaftsbeirat spricht sich deutlich gegen die
geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Dahl aus. Die Gründe sind:
Fehlender Ausgleich vor Ort (Vorschlag des Beirates:
Wiederherstellung von Grünlandbiotopen im betroffenen Raum); Fehlende
Anknüpfung des Ausgleiches an die Funktionalität und statt dessen
investororientierter Ausgleich mit dem Ziel einer kostengünstigen
Waldsanierung;
Wegen des Lebensraumes der Schleiereule und des
Steinkauzes (nach BNatSchG Streng geschützt!) seien die Lebensraumansprüche in
der Planung zu berücksichtigen.
Der Landschaftsbeirat bemängelt die planungsrechtlichen
Vorgaben. Die Abwägung fehle vollständig. Nach neuem Recht müsse das Plangebiet
deutlich erweitert werden um Aussagen zu Verkehrslärm, Verkehrsbelastung
(Umweltprüfung) Landschaftsbild etc. treffen zu können. Als schlechtes Beispiel
wird auf die Auswirkung der Reithalle Lobbe auf das Landschaftsbild
hingewiesen.
Für die alte Hofesstelle Lobbe sei die
Kompensationsfläche der Bebauung zum Opfer gefallen. Hier sei zumindest der
doppelte Ausgleich vorzusehen.
Es entstehen auch inhaltliche Fragen zur
Eingriffsregelung, wie lange Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhalten werden
müssen oder ob und wie die Kompensationsflächen dinglich gesichert werden.
An dieser Stelle bittet Herr Thiel um einen Bericht der
Verwaltung.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523)-
Garenfeld Gräwecken- abzulehnen, weil
1. keine
Kompensation im Bereich des Plangebietes vorgesehen ist, obgleich dies möglich wäre (siehe den
parallel beratenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) Gewerbliche Baufläche
Villigster Straße/ Steinbergweg) und
2. kein
gleichartiger Ausgleich vorgenommen wurde.
Der Landschaftsbeirat bittet
die Verwaltung zu überprüfen, ob von der Planung eine Kompensationsfläche im
Bereich der Hofesstelle Lobbe (Obstwiese) betroffen ist und damit doppelt zu
kompensieren wäre.
