06.12.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Roth des Fachbereichs Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stellt den Tagesordnungspunkt vor.

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Inhalte der Planung sind nach Auffassung des Landschaftsbeirates mit dem Änderungsverfahren nicht abzudecken. Begründet wird die Auffassung damit, dass Festgesetzte Kompensationsflächen in Anspruch genommen würden, bevor sie realisiert seien. Die Einleitung in ein Gewässer sei vorgesehen. Hier müsse ein Umweltbericht eingefordert werden.

Weiter werden Themen wie die Kahlenbergbachverrohrung kontra Regenmengen, fehlende Berücksichtigung des Lebensraumes einer nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Art (z.B. Hohltaube ) oder auch diesbezüglich die Verwendung von heimischem und standortgerechtem Pflanzmaterial mit Schwerpunkt auf Buche und Eiche diskutiert.

 

Aufgrund der nicht beschlussfähigen Planung sei keine ernstzunehmende Beschlussfassung möglich (Rechtssicherheit). Die Verwaltung benötige einen Prüfauftrag.

 

 

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat betrachtet die Beratung zum Bebauungsplan Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg  als 1. Lesung.

 

Empfehlungsbeschluss: Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Überprüfung zu beauftragen, ob das vereinfachte Verfahren auf Grund der Schwere der Planung, des fehlenden Umweltberichtes, des erweiterten Plangebietes und der im Plangebiet nicht lösbaren Entwässerungsproblematik planungsrechtlich angemessen und haltbar ist. Aus der Sicht des Landschaftsbeirates muss das Planungsgebiet erweitert werden, weil die Auswirkungen des Bebauungsplanes nicht innerhalb des Plangebietes angemessen berücksichtigt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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