20.10.2022 - 4.3 Verlegung der Straße Klippchen zwischen den Häu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 20.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Funke erläutert den Inhalt der Vorlage. Durch die Verlegung der Straße Klippchen sei eine positive Auswirkung auf den Holthauser Bach durch eine verbesserte Ausbreitung gewährleistet. Die angrenzenden Wiesenflächen seien weiterhin nutzbar. Die asphaltierte Straße werde eine Breite von 3,50 Meter erreichen und diene als öffentliche Erschließung für die dort ansässigen Anlieger.
Herr Arnusch fragt nach dem Zeitplan der Straßenverlegung und ob damit eine öffentliche Erschließung aller dort ansässigen Anlieger gewährleistet sei.
Frau Funke bestätigt, dass die öffentliche Erschließung der dort ansässigen Anlieger priorisiert werde. Die Umsetzung der Maßnahme solle schnellstmöglich nach positiver Beschlussfassung erfolgen.
Herr Schmidt möchte wissen, ob die Anlieger womöglich für die Straßenbaumaßnahme KAG-Beiträge zu zahlen hätten. Dies könne er nicht befürworten.
Frau Funke versichert, dass für diese Straßenbaumaßnahme keine KAG-Beiträge erhoben werden.
Herr Arnusch möchte wissen, ob mit der Realisierung in den nächsten sechs bis acht Monaten gerechnet werden könne.
Herr Bihs antwortet, dass die Maßnahme nach positiver Beschlussfassung kurzfristig realisiert werde. Finanziert werde die Maßnahme aus dem Wiederaufbauhilfeplan, der städtische Haushalt werde nicht belastet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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278 kB
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307 kB
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