20.10.2022 - 4.2 Betrauung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 20.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Uhlenbrock geht kurz auf den Inhalt der Vorlage ein und steht für Fragen zur Verfügung.
Herr Schmidt führt aus, dass es im Märkischen Kreis zwischen der Stadt Iserlohn und einem Unternehmen aus Hemer eine ähnliche Leistungsbeziehung gebe wie zwischen der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen, jedoch ohne Durchführung eines Betrauungsakts. Er möchte wissen, ob eine Befreiung von der zukünftig fälligen Umsatzsteuer auch ohne Betrauungsakt möglich sei.
Herr Uhlenbrock trägt vor, dass diese Frage bereits im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet worden sei. Die jeweiligen Aufgabenpakete der Städte Iserlohn und Hemer oder in Hagen seien verschieden und deshalb nicht vergleichbar. Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für die Betrauungslösung liege bereits vor.
Im Rahmen der 18-monatigen Evaluationszeit sei eine Beobachtung anderer Kommunen mit ähnlichen Aufgabenpaketen als Vergleich möglich.
Herr Glod weist auf eine Passage auf Seite 4 der Verwaltungsvorlage hin. Demnach könne der Rat der Stadt Hagen die Betrauung jederzeit durch einen Ratsbeschluss beenden. Von daher habe er keine Bedenken, heute darüber abzustimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. den Betrauungsakt in der als Anlage 1 beigefügten Fassung sowie
2. die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
II. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH zu, die dieser Vorlage beigefügte Aufgabenbeschreibung (Anlage 3) als verbindliche Grundlage für die zukünftigen Wirtschaftsplanungen des WBH zu beschließen.
III. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis einer 18-monatigen Evaluationszeit zur Beratung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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