24.02.2022 - 6.1 Vorschlag der Fraktion BfHo: Sachstandsbericht ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gerbersmann verweist auf die Drucksachennummer 0190/2022, die im Rat der Stadt Hagen vorgelegen habe und den Mitgliedern der Bezirksvertretung ebenfalls zur Kenntnis gegeben worden sei.

Neben den Schwerpunkten Straßen, Brücken und Gebäude sei der Schwerpunkt Gewässer ein noch langjährig anhaltendes Thema. Zum jetzigen Zeitpunkt fließen die Gewässer weitgehend problemlos, so dass auch kleinere Hochwasserereignisse schadlos abgeführt werden können. Lediglich im Nahmertal müsse der Nahmerbach umfangreich verändert werden. An vielen Stellen sorgen Ansammlungen von Geröll oder Abbrüche von Uferteilen für Probleme. Eine kurzfristige Wiederherstellung der Hochwassersicherheit im Hagener Stadtgebiet sei nicht möglich. Die Stadt Hagen befinde sich derzeit noch immer im Bereich der Gefahrenabwehr. Durch Mitarbeitende des Wirtschaftsbetriebs Hagen und des Umweltamtes sei eine Prioritätenliste zur Abarbeitung der Schäden in den nächsten Jahren erstellt worden.

Ein Wiederaufbauplan zur Erlangung von Fördergeldern werde zur Zeit zusammengestellt und den zuständigen Gremien voraussichtlich nach Ostern zur Beratung vorgelegt. Hierbei ist eine sorgfältige Bearbeitung nötig, da der Wiederaufbauplan erst nach 18 Monaten verändert werden dürfe. Sollten sich dennoch Veränderungen ergeben und im Wiederaufbauplan aufgenommen werden, so können diese erst nach der vorgegebenen Frist von 18 Monaten abgerechnet werden.

Die kurz nach dem Hochwasserereignis geschätzte Schadenshöhe werde von den Summen im Wiederaufbauplan abweichen, da zum Beispiel die Schäden der Töchtergesellschaften und Eigenbetriebe separat abzurechnen seien, sowie die Schäden an der Infrastruktur, die nicht zum Vermögen der Stadt Hagen gehören.

Durch den Bund und das Land sei die Vorgabe, dass die Kommune im Bereich Gewässerschutz lediglich ihrer Verpflichtung nachkomme und wiederherstelle. Dabei sei die Abgrenzung zwischen öffentlicher und privater Verpflichtung zu beachten. Zum Beispiel sei eine Stützmauer nur dann öffentlich zu betrachten, wenn sie ausschließlich der Hochwassersicherung diene. Sollte eine Stützmauer zur Gründung eines Gebäudes oder zur besseren Nutzung eines Grundstückes dienen, so sei sie als privat einzustufen. Die Antragstellung zur Bezuschussung der Wiederherstellung einer solchen Stützmauer obliege somit dem privaten Eigentümer eines Grundstückes.

Zur Zeit werde geprüft, ob die Brücke am Kronenburgplatz mit in den Wiederaufbauplan aufgenommen werden könne, um zukünftig Hochwasserschäden zu vermeiden oder zumindest die Lage bei einem solchen Ereignis zu entschärfen.

Auch in Holthausen werde die Erschließungsstraße am Klippchen mit neuer Wegeführung abseits des Holthauser Baches mit entsprechenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz erfolgen. Ein genaues Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme könne er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.

 

Frau Pelka fragt, ob es möglich sei, zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen mit in den Wiederaufbauplan aufzunehmen, um die Lage bei möglichen zukünftigen Hochwasserereignissen zu entschärfen.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass der Wiederaufbauplan die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes beinhalte. Jedoch gebe es Ausnahmen, um zum Beispiel mit bestimmten Maßnahmen private Anlieger zukünftig zu schützen. Die Bezirksregierung habe signalisiert, dass zum Beispiel die Brücke am Kronenburgplatz eine solche Ausnahme darstelle.

 

Frau Peuler-Kampe wünscht sich von der Stadt Hagen eine Informationsveranstaltung für Hochwasserbetroffene zum persönlichen Austausch. Ihrer Ansicht nach sei die Antragstellung für Aufbauhilfen für die Geschädigten schwierig und teilweise nicht verständlich.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Stadt Hagen bereits ein umfangreiches Beratungsangebot in Zusammenarbeit mit den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung stelle. Das ursprüngliche Beratungsangebot im Haus Busch sei tatsächlich wenig genutzt und deshalb eingestellt worden. Eine Informationsveranstaltung hält er für wenig sinnvoll, da die individuelle Beratung dort nicht gegeben sei.

Flugblätter mit umfangreichen Informationen seien in den betroffenen Gebieten von Mitarbeitenden der Stadt Hagen verteilt worden. Wenn sich Betroffene bei der Stadt Hagen melden, werde die Beratung bei Bedarf auch individuell vor Ort durchgeführt. Außerdem stehen für den Ausgleich des 20%igen Eigenanteiles noch Spendengelder zur Verfügung, die für besondere Härtefälle verwendet werden sollen. Die Anträge für die Wiederaufbauhilfen können von der Stadt Hagen nicht verändert werden, jedoch könne jeder Antragsteller Hilfestellung bei der Beantragung in Anspruch nehmen.

 

Frau Peuler-Kampe kritisiert, dass Betroffene nach dem Hochwasserereignis Stützmauern finanzieren müssen, die vor dem Hochwasser nicht vorhanden gewesen seien. Dies sei zum Beispiel in der Schleipenbergstraße und Haardtstraße der Fall.

 

Herr Gerbersmann schlägt vor, in diesem Fall eine Individualberatung vorzunehmen, da die Angelegenheit heute nicht beurteilt werden könne. 

 

Herr Heinze regt an, das Bachbett des Nahmerbaches im Bereich der Haardtstraße zu verbreitern.

 

Herr Eisermann lässt über den Beschlussvorschlag nicht abstimmen, da der erbetene Sachstandsbericht gegeben worden sei.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zur Bewältigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021 im Stadtbezirk Hohenlimburg sowie zur Einrichtung von Präventionsmaßnahmen hinsichtlich künftiger Starkregenereignisse zu geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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