24.02.2022 - 4.1 Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 24.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:21
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke schlägt vor, dass der gefasste Beschluss des Stadt,- Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklungsausschusses als Grundlage für die heutige Beschlussfassung genommen werde.
Herr Eisermann verliest die sechs Beschlüsse, die im Stadt,- Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklungsausschuss gefasst worden sind und lässt gebündelt darüber abstimmen.
Änderungsbeschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. ... der Absatz „Baustoffe“ wird durch nachstehenden Absatz vollständig ersetzt:
Nachhaltige Bauprodukte
Die im Gebäude eingesetzten Bauprodukte bestimmen maßgeblich die Auswirkungen auf die Umwelt. Ihre Bewertung kann nur unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes erfolgen. Zu betrachten sind daher die Umweltwirkung zur Herstellung der eingesetzten Bauprodukte, der Energiebedarf des Gebäudes während der Nutzungsdauer und die Umweltwirkung beim Recycling der eingesetzten Bauprodukte.
Um negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die Bauprodukte, die nachwachsend oder recycelbar sind sowie sortenrein getrennt werden können, die emissionsarm und schadstofffrei sind und einen geringen CO2- Fußabdruck haben, zu priorisieren. Die Umwelt-Produktdeklaration nach ISO 14025 bietet hierzu eine gute Informationsgrundlage für eine Ökobilanzierung.
Bauprodukte können allerdings nicht ausschließlich isoliert, sondern nur in der Gesamtheit aller technischer, ästhetischer und ökologischer Aspekte eines Gebäudes bewertet werden. Eine ganzheitliche Betrachtung im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) kann hier unterstützen. Darüber hinaus ist auch eine gesonderte Förderung des Bundes für Nachhaltigkeitsleistungen bei Gebäuden - die auch die Wahl von nachhaltigen Bauprodukten einschließt - durch das Erlangen des Gütesiegels „Nachhaltiges Bauen“ der DGNB möglich.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Vorlage und durch Beschlussfassung festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen für die verbindliche Bauleitplanung. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie für laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mittels eines Monitorings regelmäßig, spätestens jedoch nach 24 Monaten, darzustellen, wie sich die Zahl neuer Bauanträge bei Wohn- und Gewerbegebäuden im Vergleich zum Basisjahr 2019 verändert. Ziel ist es, die Auswirkung der Vorlage 0506/2021 einschätzen zu können. Dabei ist die Zahl der Bauanträge für Neubauten sowie die Zahl der Bewerbungen auf die Wohnbaugrundstücke darzustellen.
Möglicherweise früher aufkommende Hinweise darauf, dass zahlreiche Familien die zusätzlichen Mehrbelastungen in großer Zahl nicht tragen können, sind der Politik unverzüglich zuzuleiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem WBH und der HEG ein Verfahren zu entwickeln, durch welches dem Käufer für eine Zertifizierung nach DGNB ein Zuschuß in Höhe von 7.000,00 Euro zu gewähren ist.
5. Zukünftige Standardsänderungen erfordern erneut einen Gremienbeschluss.
6. Der Begriff „Aluminium“ im Abschnitt Baustoffe wird ersetzt durch den Begriff „Primäraluminium“.
Anlagen zur Vorlage
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125,4 kB
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174,6 kB
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3
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106 kB
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4
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(wie Dokument)
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121,7 kB
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