08.11.2005 - 4 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 08.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Historisches Centrum Hagen
- Bearbeitung:
- Anja Kuhlmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hauck, Amt für
Immobilien und Beteiligungen, erläutert die formellen Schritte des Vorhabens, Frau
Hobein, Historisches Zentrum Hagen, die inhaltlichen Aspekte. Grundsätzlich
wird klar gemacht, dass man sich im Anfangsstadium der Planung befindet und
noch keine Details, z.B. zu Bauwerken, vorstellen könne. Herr Rüsing
erklärt, dass er als direkter Nachbar zu dem Projekt nicht an der Abstimmung
teilnehmen wird. Unter Beteiligung von Herrn Bühren, Herrn Fähmel,
Herrn Rüsing, Herrn Meilwes und Herrn Dr. Kuntze wird
erörtert, dass die Planung schon aufgrund des infrastrukturellen Bedarfs
(Anlage von Parkplätzen und Wegen) mit einem enormen Flächenverbrauch verbunden
ist und im Konflikt mit der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung und dem
Naturschutz steht. Ferner wird zu Bedenken gegeben, dass das Plangebiet bei
Realisierung des Vorhabens nicht mehr seine derzeitige Erholungsfunktion
erfüllen werde und somit für die Freizeitgestaltung der Hagener Bevölkerung
nicht mehr im heutigen Umfang zur Verfügung stehe. Herr Thiel kritisiert
die Zerschneidung der Landschaft durch Wege, die Beunruhigung der Natur durch
Publikumsverkehr und befürchtet einen rapiden Artenschwund, insbesondere in der
Vogelwelt, im Plangebiet. Aus vorgenannten Gründe werde er einem solchem
Projekt nie zustimmen. Herr Hauck erklärt, dass sich das Wegenetz an den
Planungen des Ruhrtalprojektes orientieren werde und die vorhandene Bahntrasse
in das Konzept integriert werden solle. Er betont, dass im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen das Konfliktpotential aufgedeckt werden soll, um
dann die Problemfelder der Reihe nach abzuarbeiten. Hierbei könnten sich
durchaus auch Synergieeffekte ergeben. Herr Meilwes weist darauf hin,
dass es sich bei dem Vorhaben um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem.
§ 165 BauGB handelt, die grundstücksbindende und somit auch preisbindende
Wirkung habe. Er schlägt vor, zunächst keinen Beschluss zu fassen und über das
Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Herr Blauscheck
bittet die Verwaltung darum, dem Landschaftsbeirat zukünftig die weiteren
Vorstellungen zu dem Projekt, wie z.B. Detailpläne, in Form von
Arbeitsberichten vorzulegen.
