02.02.2022 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 02.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Fritzsche merkt an, am Hengsteysee auf Höhe des Freibades seien einige Bäume mit rotem Flatterband markiert. Er möchte wissen, ob diese Bäume gefällt werden sollen.
Herr Kohaupt entgegnet, ein Baum am Schwimmerbecken, müsse wegen des geplanten Beachclub entfernt werden. Die anderen Bäume links stehen im Bereich, wo ein Steg errichtet werden soll. Für die Erweiterung des Fuß- und Radweges müssen die restlichen Bäume gefällt werden.
Herr Dr. Diepes fügt hinzu, durch die Prüfung der Oberen- und Unteren Naturschutzbehörde Arnsberg sowie des Ruhrverbandes stehe einer Baumfällung zur Erweiterung und Errichtung des Stegs nichts im Wege. Im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs auf dem Bereich der HVG werde es eine Ersatzpflanzung von 41 Hochstämmigen Bäumen geben.
Herr Kohaupt teilt mit, dass eine weitere Maßnahme für die dort vorhanden Fledermäuse angebracht werden soll und eine weitere Ausgleichsmaßnahme am ehemaligen Jachthafen am Harkortsee für die Kreuzkröte durchgeführt werden soll.
Frau Panzer möchte wissen, in wieweit die Bäume am Hensteysee der Baumschutzsatzung unterliegen.
Herr Kohaupt macht darauf aufmerksam, dass es sich dort um den Außenbereich handle.
Herr Erdtmann merkt an, dass die Kreuzung Weststraße/ Nöhstraße seit langer Zeit ein Unfallhäufungspunkt sei, jedoch habe sich die Lage beim Linksabbiegen von der Nöhstraße in die Weststraße nach der Umstellung nicht verbessert, sondern nur zur Verwirrung geführt. Er sehe den Sinn der neuen Regelung nicht.
Er regt an, wenn aus Wetter kommend „rot“ sei, dann könnte der Abzweig rechts mit Rotlicht versehen werden. Zwei Vorteile würden sich durch diese Schaltung der Signalanlage ergeben, die Fußgänger könnten die Straße schneller überqueren und der Verkehr aus der südlichen Nöhstraße nach Norden in Richtung Vorhalle leichter abfließen.
Herr Timm schlägt vor, die Signalschaltung so einzurichten, wie es im Bereich der Bechelte Straße an der Umgehungstraße Richtung Eckeseyer Straße gemacht worden sei.
Weiterhin verweist er auf die Reparaturarbeiten mit Pflastersteinen an der Vorhaller Straße. Die dortigen Parkplätze könnten schon seit längerer Zeit wegen Ablageflächen für Bauutensilien nicht genutzt werden.
Die Fahrbahn sei nach den Reparaturarbeiten in einem schlechteren Zustand als vorher. Bei Regen entstehen Pfützen und der Sand werde hochgespült.
Herr Kohaupt bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Bauausführung erfolgt sei und bei der endgültigen Bauabnahme auf die hingewiesenen Mängel zu achten.
Herr Rehbein macht auf die Halteverbotsschilder, die im Zuge der Baumaßnahme an der Vorhaller Straße im Bereich der Hausnummer 11 noch nicht entfernt worden sind, aufmerksam.
Er erinnert an die noch ausstehende Beantwortung seiner Frage aus der Sitzung der BV-Nord am 24.11.2021 zum TOP 9.2 Straßen- und Wegekonzept bis 2025 VorlagenNr. 0999/2021. Er sprach die Anlage II in der Vorlage – Straßenbaumaßnahmen an. Dort sei in der ‚letzten Spalte – „vorläufige Einstufung der Rechtsgrundlage“- nach KAG und BauGB unterschieden. Er wollte wissen, was das für die Heranziehung der Anlieger bzw. die Höhe der Beteiligung bedeute.
