18.10.2022 - 8.4 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf Anfrage von Frau Kuschel-Eisermann erläutert Frau Müller, dass die neue Wasserleitung parallel der alten Leitung verlegt werde und die alte Leitung im Boden verbleibe.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat spricht sich für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die Erneuerung der Trinkwasserleitung im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloss Werdringen" aus.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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