18.10.2022 - 8.3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Keine Wortbeiträge.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat spricht sich für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen

Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die Verlegung einer Trinkwasserleitung in den als geschützte Landschaftsbestandteilen ausgewiesenen Streuobstwiesen am „Ergster Weg“ aus.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage