30.08.2022 - 8.3 Drei Windenergieanlagen Sürenhagen, Mollberg un...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel erläutert das Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz und die Beteiligung des Naturschutzbeirats. Die naturschutzrechtlichen Genehmigungen werden in der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzrecht gebündelt. Aufgrund der engen Fristsetzung sind die Mitglieder des Naturschutzbeirats bereits per E-Mail vom 10.08.2022 beteiligt worden.

 

Die beantragten Windenergieanlagen befinden sich in den ermittelten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Da das damalige Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung dieser Konzentrationszonen eingestellt wurde, erfolgt jeweils eine Beantragung der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Umweltamt, untere Umweltschutzbehörde Bochum, Dortmund, Hagen.

 

Zwei angegebene Ersatzaufforstungsflächen im Bereich Hobräck und im Nimmertal seien aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ungeeignet und sind nicht mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Herr Schultz erläutert seine Überprüfung der Artenschutzprüfung. Die im Jahr 2021 durchgeführte Verifizierung der Daten der Raumnutzungsanalyse aus dem Jahr 2014/2015 seien aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde schlecht geeignet aufgrund z. B. ungünstiger Kartierzeiten. Die in der Artenschutzprüfung gemachten Angaben zu Schwarzstorch, Wanderfalken sowie dem Fehlen der Angaben zum Wespenbussard werde kritisiert. In Bezug auf die Fledermäuse müsse noch geklärt werden, ob ein Gondelmonitoring zur Anpassung der Abschaltzeiten durchgeführt werde.

 

Herr Gärtner kritisiert das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und bekräftigt die Kritik von Herrn Schultz an den fehlenden Angaben. Er ergänzt das Fehlen der Abgaben zum Baumfalken und der falschen Abgaben zum Lebensraum des Haselhuhns. Herr Gärtner kündigt die Stellungnahme des NABU im Rahmen der Verbandsbeteiligung in diesem Verfahren an.

 

In der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde werden weitere Nachforderungen gestellt werden.

 

Frau Tommack fragt nach der Möglichkeit des zeitweisen Aussetzens der Windenergieanlagen zum Schutz der Vögel. Herr Gockel erläutert, dass nach den Erfahrungen der unteren Naturschutzbehörde, Windenergieanlagen inzwischen in großzügigen Parametern abgeschaltet werden, anstatt per aufwändigem Gondelmonitoring oder Abschaltalgorithmus die Abschaltzeiten ermittelt werden.

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