31.05.2022 - 8.8 Anlage eines Schwimmteiches an der Lohestraße i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Müller antwortet auf die Anfrage von Herrn Külpmann, dass es sich um eine Waldfläche im Sinne des Gesetzes handle und es einer Genehmigung der Waldumwandlung bedürfe.

 

Frau Klatte lehnt das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet ab. Es sei dort wenig Wald vorhanden und es solle für einen privaten Schwimmteich nicht Wald noch geopfert werden. Der Schutzgedanke der ausgewiesenen Schutzgebiete solle erst genommen werden.

 

Herr Bühren fragt nach der bauplanungsrechtlichen Zuordnung. Im Außenbereich sei dieses Vorhaben eh nicht genehmigungsfähig. Frau Müller antwortet, es sei hier bauplanungsrechtlicher Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet.

 

Herr Alda kam bei seinen Überlegungen zu dem Schluss, dass man dieses Vorhaben nur ablehnen könne.

 

Das Vorhaben bedürfe einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes, einer baurechtlichen Genehmigung und einer forstrechtlichen Genehmigung der Waldumwandlung. In der Diskussion mit den Naturschutzbeirat gehe es nur in eigener Zuständigkeit um die naturschutzrechtlichen Belange, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes.

 

Frau Müller und Herr Köhler stellen dar, dass die untere Naturschutzbehörde das Vorhaben ablehnen möchte. Für die Anlage des Teiches gebe es zwar auch positive Aspekte, aber das Gesamtpaket sei nicht zustimmungswürdig und nicht mit dem Schutzzweck zu vereinbaren. Es sei Absicht der unteren Naturschutzbehörde, auch gerade solche Vorhaben mit dem Naturschutzbeirat zu besprechen.

 

Frau Tommack verweist auf die ggf. zukünftige Erfordernisse der Verkehrssicherheit, die weitere Baumfällungen nach sich ziehen könnten.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt die Drucksachennummer 0527/2022 zur Kenntnis und berät die untere Naturschutzbehörde bzgl. der Genehmigungsfähigkeit.

 

Ergänzung:

Der Naturschutzbeirat empfiehlt der unteren Naturschutzbehörde, die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes nicht zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage